Tausende Asylverfahren eingestellt, weil die Antragsteller verschwunden sind

Die Reisen mancher Asylwerber stellt die Behörde vor große Probleme.
Flüchtlinge sorgen für Chaos bei Behörden, weil sie weiterreisen oder das Bundesland wechseln.

Tausende Asylwerber sind im vergangenen Jahr in Österreich einfach vom Radar der Behörde verschwunden. In den meisten Fällen sind die Flüchtlinge weitergereist oder untergetaucht und für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nicht mehr greifbar.

Wie aus der Asylstatistik des Innenministeriums hervorgeht, wurden von Jänner bis November (die Zahlen von Dezember sind noch nicht erfasst) des vergangenen Jahres 19.660 positive Asylbescheide ausgestellt und 11.275 Anträge abgelehnt.

Und dann gibt es in der Statistik noch den Punkt "Sonstige Entscheidungen". Darin sind jene Verfahren ausgewiesen, die eingestellt werden mussten. 10.261-mal war das in diesen elf Monaten der Fall. Zum überwiegenden Teil waren die Antragsteller nicht mehr auffindbar. "Wir gehen davon aus, dass der Großteil dieser Personengruppe zwar in Österreich einen Asylantrag gestellt hat, danach jedoch in ein anderes Zielland weitergereist ist", erklärt der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck.

Ohne Information

Für chaotische Zustände bei der Abwicklung der Asylverfahren sorgen auch die Reisen zahlreicher Asylsuchender innerhalb des Landes. Immer häufiger wechseln Männer, Frauen und Kinder auf eigene Faust zwischen den jeweiligen Bundesländern, ohne die zuständigen Stellen darüber zu informieren. Meist, weil sie in anderen Gegenden Verwandte oder Freunde haben, mit ihrem Quartier nicht zufrieden sind oder sich in einem anderen Bundesland ein schnelleres Asylverfahren erwarten.

In Niederösterreich hat man in den vergangenen Wochen eine Zunahme solcher Fälle registriert. "Nicht exorbitant, aber doch", heißt es auf Anfrage des KURIER im Asylressort des Landes.

Darunter ist auch ein besonders drastischer Fall. Peter Steinwender (Foto) ist Bürgermeister der kleinen Gemeinde Grünbach am Fuße des Schneebergs im Bezirk Neunkirchen. Der Ortschef wunderte sich, als sich vor Kurzem plötzlich 20 Syrer und Iraker in einem baufälligen Haus in der Ortschaft einquartierten.

Tausende Asylverfahren eingestellt, weil die Antragsteller verschwunden sind
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Die Männer und Frauen kamen auf das Gemeindeamt und wollten einen Wohnsitz anmelden. "Ich wusste nichts von einer neuerlichen Zuteilung und war sehr überrascht. Es hat sich herausgestellt, dass alle in Oberösterreich in der Grundversorgung standen. Sie waren auf eigene Faust zu uns gekommen, ohne die Stellen darüber zu informieren", sagt Steinwender.

Schnellere Verfahren

Die Asylwerber haben sich selbst einen privaten Quartiergeber gesucht. Zunächst wurden die desolaten Zustände des Quartiers in Oberösterreich als Grund für den Wechsel genannt. "Das war aber ein Vorwand", sagt der Bürgermeister. In Wirklichkeit hätten sie sich ein schnelleres Asylverfahren in Niederösterreich erwartet. Die Gruppe wurde schließlich wieder in ihr zugewiesenes Quartier nach Oberösterreich zurückgeschickt.

Besonders störend an den Bundesländerwechseln ist für die Behörde, dass die Meldedaten fehlen und den Antragstellern keine behördlichen Schriftstücke zugestellt werden können.

Außerdem setzen die Menschen mit einem nicht akkordierten Bundesländerwechsel (siehe Zusatzbericht) einiges aufs Spiel, erklärt Ministeriumssprecher Grundböck. "Sie verlieren damit den Anspruch auf die Grundversorgung. Sie sind daher ganz auf sich selbst gestellt".

Österreich ist verpflichtet, geflüchteten Menschen während ihres Asylverfahrens eine angemessene Unterkunft, Verpflegung und Betreuung bereitzustellen. Während der Grundversorgung besteht allerdings keine Domizilpflicht, Asylwerber können sich daher im Bundesgebiet frei bewegen. Sie bekommen ein Taggeld von sechs Euro.

Um Missstände bei der Betreuung zu vermeiden, führen die Organisationen unterschiedliche Kontrollen durch. Das Rote Kreuz beispielsweise macht in den Quartieren täglich eine Standeskontrolle. "Wenn ein Asylwerber drei Tage unentschuldigt fehlt, wird das gemeldet und diejenige Person fällt aus der Grundversorgung", erklärt Thomas Wallisch, Flüchtlingskoordinator des Roten Kreuzes. Nur in Absprache mit den Landesflüchtlingsstellen sind genehmigte Wechsel von Asylwerbern in andere Bundesländer möglich.

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