Szekeres: "Menschen haben mehr Vertrauen zu Gesundheitsbehörden"

ÖÄK-PRESSEKONFERENZ "COVID-19: REKONVALESZENTENPLASMA RETTET LEBEN": SZEKERES
Ärztekammerpräsident Szekeres sieht die Kompetenzen der Polizei als zu weit gefasst. Verfassungsrechtler sehen Probleme.

Nachdem die türkis-grüne Bundesregierung am Dienstag beschlossen hat, dass Polizeibeamte künftig auch Krankheitssymptome feststellen dürfen, mehren sich die Stimmen der Kritiker an diesem Vorgehen.

Allen voran ist Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres davon überzeugt, dass die Kompetenz bei den Gesundheitsbehörden bleiben sollte, wie er im Ö1-Morgenjournal erklärt: "Die Polizei ist eine Sicherheitsbehörde und hat sich um die Sicherheit zu kümmern. Die Gesundheitsbehörden machen das Contact Tracing und sprechen mit den Personen und das ist auch gut und richtig so, denn das ist nicht Aufgabe der Polizei."

Für den Präsidenten ist es kein Problem, wenn Polizisten Fieber messen, aber „wenn es um die Befragung sowie die Zuordnung von Symptomen geht, dann ist das Sache des Gesundheitspersonals“.

Denn Fieber alleine, so Szekeres, sei kein Grund gleich an Corona erkrankt zu sein. „Darum macht es mehr Sinn, Gesundheitspersonal einzusetzen und nicht Sicherheitspersonal.

Außerdem meint der Ärztekammerpräsident, sei es auch eine Frage, wer vor einem Kranken steht: „Ich denke, dass Menschen mehr Vertrauen zu Gesundheitsbehörden haben, als zu einem Inspektor mit einer Waffe.“

Allerdings soll die Polizei nicht außen vor gelassen werden. Vor allem wenn es um die Kontrolle von Quarantäne geht. „Wenn jemand nicht kooperiert, dann ist es Aufgabe der Polizei. Und wenn da jemand nicht auffindbar ist, dann sind sicher alle dankbar, wenn die Polizei hilft.“

Ungenaue Regelung

Dass die neuen Befugnisse für Polizeibeamte durchaus auch problematisch werden können, sehen die beiden Verfassungsrechtler Heinz Mayer und Karl Stöger. Sie sind sich einig, dass das Gesetz zu ungenau formuliert wurde und aus diesem Grund verfassungsrechtlich problematisch werden kann.

„Es kann nur gemeint sein, dass der Polizist melden kann, was er auf den ersten Blick sieht. Wenn das in eine Untersuchung ausartet ist das nicht zulässig“, sagt Mayer.

Für Karl Stöger geht es auch vor allem um das Wording der neuen Gesetze: „Wir sehen in den letzten Monaten, dass die Gesetze unter großem Zeitdruck und in schlechter Qualität gemacht werden. Alle haben das Problem, dass das Wording zum Teil besser gemacht werden könnte.“

Und genau diese unklaren Formulierungen lassen dann Raum zur Intepretation, was Stöger kritisiert: „Wenn die Polizei alleine kommt, um Personen zu befragen ist das zulässig. Medizinische Untersuchungen aber nicht. Die Polizei darf helfen, aber in den Hals schauen geht zu weit.“

Nun meldet sich auch der Wiener SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker zu Wort. Er kritisiert die Grünen, dass sie den Beschluss, der Polizei mehr Befugnisse zu geben, mittragen.

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