Student wollte sich vor Latein drücken und zog vors Gericht
In seinem Fall sei die Zusatzprüfung „natürlich nicht erforderlich“, meinte der Student.
Wer Medizin studieren will, kommt an Latein nicht vorbei. Genauso verhält es sich bei Jus. Latein ist Teil der erforderlichen „besonderen Universitätsreife“. Entweder haben es Studenten bereits in der Schule gelernt – oder sie legen eine Zusatzprüfung ab. Doch das wollte sich ein Student ersparen und zog lieber vors Gericht.
Der Mann hatte bereits ein dreijähriges Diplomstudium an der TU Graz abgeschlossen. Danach wurde er zum Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien zugelassen – mit dem Hinweis: Ergänzungsprüfung Latein ist noch abzulegen.
Kommentare