Strengere Regeln für Wohnbaugenossenschaften

Strengere Regeln für Wohnbaugenossenschaften
Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesnovelle Spekulation unterbinden.

Um der Spekulation mit geförderten Wohnungen einen Riegel vorzuschieben, will die Regierung das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) verschärfen. Ein entsprechender Entschließungsantrag wird am Donnerstag im Parlament eingebracht, sagt FPÖ-Wohnbausprecher Philipp Schrangl zum KURIER.

Die Novelle umfasst auch strengere Regelungen für den Fall, dass Wohnbaugenossenschaften ihre Gemeinnützigkeit aberkannt wird. So müssen künftig die Fördergelder in jenem Bundesland zurückgezahlt werden, in denen auch tatsächlich die Wohnungen des Trägers stehen. Damit sollen Fälle wie jene der Träger Riedenhof und Gesfö verhindert werden. Sie hatten ihren Sitz in Burgenland verlegt, wo ihnen 2015 die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Unmittelbar danach wurden die Wohnungen gewinnbringend verkauft. Das Land Burgenland kassierte im Zuge der Aberkennung der Gemeinnützigkeit 17 Millionen Euro an Fördergeld-Rückforderungen, obwohl keine einzige Wohnung der Träger im Burgenland beheimatet ist. Die Grünen haben in der Causa wie berichtet eine Anzeige eingebracht.

Tojner angezeigt

Die beiden Unternehmen sorgten zuletzt auch für Schlagzeilen, weil Wohnungen über Online-Plattformen gewinnbringend an Touristen vermietet werden. In dieser Causa haben die Grünen unter anderem den Wiener Immo-Unternehmer Michael Tojner wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt. Tojner ist Eigentümer der Gesfö. Auch die Riedenhof wird zu seinem Einflussbereich gezählt.

Per se ist Airbnb in Anlagen, die von Wohnbaugenossenschaften errichtet wurden, jetzt schon nicht erlaubt, mit der Novelle soll das Verbot jetzt noch einmal explizit verankert werden. „Sozialwohnungen müssen Sozialwohnungen bleiben - und auch als solche genutzt werden“, sagt Schrangl dazu.

Ein weiterer Punkt der Novelle sieht vor, dass per Bescheid der zuständigen Landesbehörde ein Regierungskommissär eingesetzt werden kann. Er soll in Härtefällen als eine Art Gemeinnützigkeits-Notar dienen. So soll verhindert werden, dass Wohnungen rasch und mit oft hohen Gewinnen an Dritte abverkauft werden können. Auch die Rolle des Revisionsverbandes der gemeinnützigen Bauträger wird gestärkt. Er bekommt künftig bei aufsichtsbehördlichen Verfahren Parteienstellung. Damit soll ein bundesweit einheitliches Vorgehen der in Hand der Länder befindlichen Aufsicht unterstützt werden.

Die geplante Novelle soll im November in den zuständigen Ausschuss kommen und im zweiten Quartal 2019 in Kraft treten.

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