Streit ums Kind: 15 Prozent mehr Klagen

Streit ums Kind: 15 Prozent mehr Klagen
Reform: Mit Einsatz der Familiengerichtshilfe werden einvernehmliche Lösungen gefunden

Die Zahl der Streitfälle um Obsorge und Besuchsrecht von Kindern getrennter Eltern steigt weiter an: 2015 wurden 17.788 Obsorge- und 10.633 Kontaktsrechtsanträge bei den Gerichten gestellt, im Vorjahr waren es 19.609 bzw. 12.309, ein Anstieg von zehn bis 15 Prozent.

Seit einer Reform des Familienrechts im Februar 2013 werden die Richter durch die Familiengerichtshilfe unterstützt, die Entscheidungsgrundlagen sammelt, Besuche vermittelt und einvernehmliche Lösungen fördert. Eine vom Justizministerium in Auftrag gegebene Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung an der Uni Wien hat ergeben, dass die Reform die Qualität und Nachhaltigkeit der Streitschlichtungen verbessert hat. Neun von zehn befragten Richtern stellten fest, dass die erzielten Lösungen für einige Jahre nicht mehr bekämpft wurden. Bei den 2011/2012 gefällten Entscheidungen wurden bis Ende 2015 wegen der Obsorge in 25 Prozent und wegen des Kontaktrechts in 36 Prozent der Fälle neue Anträge auf Änderung gestellt. Bei den ab 2013 (nach der Reform) gefällten Entscheidungen kamen nur noch in neun bzw. 18 Prozent der Fälle neue Anträge von unzufriedenen Elternteilen.

4162 Aufträge

Der vom Gesetz angestrebte Zweck einer Beschleunigung der Verfahren konnte nicht erreicht werden. Während die durchschnittliche Dauer 3,3 Monate beträgt, erhöht sie sich bei Einsatz der Familiengerichtshilfe auf etwa sieben Monate. Dafür schlossen die Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe (Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen) ein Viertel der im Jahr 2015 erteilten 4162 Aufträge (fachliche Stellungnahmen) mit einer einvernehmlichen Lösung ab. Freilich, es gibt Fälle, in denen auch die Familiengerichtshilfe nichts ausrichtet, wie eine Richterin attestiert: "Das sind dann die Verfahren, mit denen man letztendlich Kinder doch quält, bis sie 14 sind, und dann ist es eh aus."

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