Streit um Rauchverbot bei Tabakmesse Fall für Gericht

Symbolbild
Messezentrum und Veranstalter liefern sich einen Rechtsstreit. Das Urteil könnte richtungsweisend sein.

Das von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung exekutierte Rauchverbot bei der Tabakfachmesse "Feuer & Rauch" in Bergheim am vergangenen Wochenende ist mittlerweile ein Fall für die Gerichte. Hintergrund ist eine Einstweilige Verfügung, die das Handelsgericht Wien bereits im Vorfeld der Fachmesse erlassen hatte. Die Reed Messe Salzburg, wo die Veranstaltung im Rahmen der "Creativ"-Messe jahrzehntelang abgehalten wurde, hatte geklagt. "Wir sind als Unternehmen wirtschaftlich Geschädigte", begründet Reed-Sprecher Paul Hammerl.

Sechsstelliger Schaden

35 Aussteller hätten nämlich storniert, nachdem der Österreichische Wirtschaftsverlag im Bergheimer Veranstaltungszentrum Brandboxx eine Tabakfachmesse angeboten hatte, bei der das Rauchen ausdrücklich erlaubt sei. Außerdem habe das Salzburger Messezentrum mit den Trafikanten bis zu 1500 Besucher verloren. "Da sind wir garantiert im sechsstelligen Bereich", schätzt Hammer die Schadenssumme.

Das Handelsgericht untersagte in der Einstweiligen Verfügung unter anderem, dass das Rauchen auf der Fachmesse in Bergheim gebilligt werde. Geraucht wurde bekanntlich trotzdem. Beim Österreichischen Wirtschaftsverlag vertritt man nämlich eine andere Rechtsauffassung, was im Tabakgesetz als öffentlicher Ort (wo das Rauchen laut dem Rechtstext zu verbieten ist, Anm.) zu verstehen sei. Deshalb hat der Verlag am Mittwoch Rekurs gegen die Einstweilige Verfügung erhoben.

"Kein öffentlicher Ort"

Darin wird darauf verwiesen, dass das Merkmal eines öffentlichen Orts die "allgemeine Zugänglichkeit" sei. Davon abzugrenzen sind Räume, die nur für bestimmte (individuell bezeichnete) Personen zugänglich sind, diese fallen daher nicht unter den Begriff "öffentlicher Ort", heißt es in dem Rekurs unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2012. Die allgemeine Zugänglichkeit war bei der Messe am vergangenen Wochenende in Bergheim jedenfalls nicht gegeben: Ausschließlich eingeladene Branchenvertreter hatten Zutritt.

Präzedenzfall?

Thomas Zembacher, Geschäftsführer des Österreichischen Wirtschaftsverlags, will den Rechtsstreit "sicher ausfechten". Er hofft, dass die Causa zum Präzedenzfall wird. "Ich glaube, dass es ein spannendes Urteil geben wird", sagt Zembacher. "Das könnte auch für die Zukunft relevant sein." Ein Termin für die Hauptverhandlung am Wiener Handelsgericht steht noch nicht fest.

Für 2018 will man sich demnächst mit Vertretern der Tabak-Branche über das weitere Vorgehen beraten. In einer Stellungnahme an die Aussteller seiner Messe forderte Zembacher den Gesetzgeber auf, Klarheit zu schaffen. Für ihn sei es unverständlich, dass einerseits das Rauchen in Trafiken erlaubt ist, andererseits aber "auf einer Trafikantenmesse das gleiche Verhalten verboten sein soll".

Strafverfahren droht

Laut Sebastian Papp von der Gewerbeabteilung der Bezirkshauptmannschaft sei es noch nicht sicher, dass es zu einem Verfahren gegen den Österreichischen Wirtschaftsverlag kommt. Die Höhe einer Geldstrafe wäre jedenfalls bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro, sagt Papp. Jene Raucher, die bei den Kontrollen am Freitag und am Sonntag erwischt worden seien, dürften jedenfalls ungeschoren davonkommen – ihre Personalien seien nicht erfasst worden.

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