Stadt soll Mitarbeitern wegen Gebühr Kündigungen erschweren
72 Magistratsbedienstete der Stadt Salzburg haben im laufenden Jahr (Stand: 24. November) ihren Dienst quittiert. Offenbar stets auf eigene Initiative, wie aus einer Anfrage der Neos an die seit Kurzem für das Personal zuständige SPÖ-Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer hervorgeht. In den Jahren zuvor waren es demnach jeweils rund 60 Angestellte, die von sich aus gekündigt haben.
Die Neos-Gemeinderatsfraktion ortet dahinter ein Kalkül: Der Magistrat würde einvernehmlichen Lösungen nämlich bewusst nicht zustimmen, um die sogenannte Auflösungsabgabe von 124 Euro einzusparen, die dann für den Arbeitgeber anfallen würde. Die jährliche Kostenersparnis beläuft sich bei durchschnittlich rund 60 Kündigungen auf etwas mehr als 7000 Euro im Jahr. Für die Arbeitnehmer hat die Kündigung hingegen den Nachteil, dass sie beim Arbeitsmarktservice (AMS) frühestens nach einer Sperrfrist von vier Wochen Arbeitslosengeld beantragen können.
Umdenken gefordert
"Dieses Vorgehen sollte man überdenken", fordert Neos-Klubobmann Sebastian Huber. Er bemängelt, dass die Stadt bei einfachen Mitarbeitern den Sparstift ansetze, während ansonsten "unkritisch und ungeprüft Geld ausgegeben" werde, meint Huber unter Verweis auf die "üppigen Rechtskosten in Millionenhöhe", die Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und zwei hochrangigen Magistratsbeamten rund um den Swap-Prozess vorgestreckt worden seien.
Vizebürgermeisterin Hagenauer wollte sich zu dem Vorwurf vorerst nicht äußern – sie weilt derzeit auf einer Fernreise. In der Anfragebeantwortung übte sie jedenfalls scharfe Kritik an den häufigen Anfragen der Neos, die lediglich für "zusätzliche Arbeit in der ohnehin schon überlasteten Verwaltung" sorgen würden. Die Personalabteilung des Magistrats ließ die Bitte um eine Stellungnahme ebenfalls unbeantwortet.
Rene Mussakhanian von der Rechtsabteilung der Salzburger Arbeiterkammer kommen "häufig" Fälle unter, in denen Unternehmen einer einvernehmlichen Kündigung nicht zustimmen würden – wohl auch, um sich die 124 Euro für die Vertragsauflösung zu ersparen. "Der eine oder andere Arbeitgeber willigt sicher deswegen nicht in eine einvernehmliche Kündigung ein, argumentiert dann aber damit, dass er den Arbeitnehmer gerne im Unternehmen gehalten hätte", vermutet Mussakhanian.
Ansonsten würde sich für den Arbeitgeber durch eine Arbeitnehmer-Kündigung nur dann ein Vorteil ergeben, wenn das Dienstverhältnis vor dem Jahr 2003 eingegangen worden sei: Dann würde nämlich der Mitarbeiter um seine Abfertigung umfallen, sagt der Experte.
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