Staatsverweigerer: Verurteilung wegen Hochverrats wackelt

Die Staatsverweigerer beim Prozess im Jänner
Generalprokuratur empfiehlt Aufhebung in wichtigen Punkten. Das könnte die Wiederholung des Prozesses in Graz bedeuten.

Eventuell muss der Prozess gegen 14 Staatsverweigerer in Graz wiederholt werden: Die Generalprokuratur, quasi der Anwalt der Republik, empfahl nach einer Nichtigkeitsbeschwerde, die Urteile wegen Hochverrats und staatsfeindlicher Verbindung aufzuheben. Nun ist der Oberste Gerichtshof am Zug, doch in vielen Fällen folgt er der Bewertung der Generalprokuratur.

Ende Jänner hatte ein Grazer Geschworenengericht exemplarische Urteile gegen „Staatenbund“-Präsidentin Monika U. und ihre Mitstreiter verhängt: U. sowie ihr "Vize" wurden wegen Hochverrats zu 14 beziehungsweise zehn Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Erstmals wurde in der Zweiten Republik überhaupt dieses Delikt angeklagt: Den "Staatenbündlern" wurde vorgeworfen, zum Putsch gegen die Republik aufgerufen zu haben. Unter anderem forderten sie das Bundesheer in Briefen auf, 100 hochrangige Politiker zu verhaften.

Die "Präsidentin" , ihr "Stellvertreter" sowie alle übrigen Angeklagten wurden zudem auch wegen staatsfeindlicher Verbindung verurteilt. Exakt diese Schuldsprüche - Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung - stehen nun laut APA vor der Aufhebung: Die Fragen an die Geschworenen in diesen Punkten seien laut Generalprokuratur nicht konkret genug gewesen.

300 Fragen, 14 Stunden Beratung

Folgt der OGH dieser Auffassung, müsste im neuen Jahr der Prozess großteils wiederholt werden - vor neuen Geschworenen und mit neuen Richtern. Wobei "konkret" durchaus Auslegungssache ist: Den Geschworenen wurde ein Katalog von 300 Fragen vorgelegt, sie berieten 14 Stunden lang.

Nicht von der Empfehlung betroffen sind die nicht rechtskräftigen Schuldsprüche wegen schweren Betruges. 13 Angeklagte wurden deshalb zu Haftstrafen von neun Monaten bedingt bis zweieinhalb Jahren unbedingt verurteilt.

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