Staatsanwaltschaft vermutet Schuld in Innsbruck

Innsbruck-Unigebäude wegen Radioaktivität gesperrt- 17.Mai 2013-fotocredit:zoom-tirol
Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte. Sie könnten für zwei Atomunfälle verantwortlich sein.

Vor drei Wochen wollte man in Innsbruck nichts von einer Schuld am Strahlenunfall in Seibersdorf Anfang Mai wissen. Man habe ein „korrekt verpacktes und versiegeltes Präparat“ verschickt, erklärte Uni-Rektor Tilmann Märk damals. Das Paket enthielt radioaktives Americium 241. Bei der Entsorgung im Nuclear Engineering Seibersdorf kam es zur Verstrahlung von zwei Mitarbeitern. Erst Wochen später wurde entdeckt, dass an der „Alten Chemie“ in Innsbruck beim Verpacken des Materials ebenfalls zwei Forscher kontaminiert worden waren.

Erst bearbeitete die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt beide Fälle, da der Strahlenunfall in Niederösterreich als erster bekannt wurde. Nun ist die Innsbrucker Anklagebehörde am Zug. „Der Causalort ist in Innsbruck. Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte es sich bei beiden Vorfällen um dieselbe Tat handeln“, erklärt Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt den Transfer des Falles nach Tirol. „Dass sich die Ermittler nicht auf unseren Zwischenfall konzentrieren, erleichtert uns natürlich“, sagt Seibersdorf-Geschäftsführer Roman Beyerknecht. In seinem Unternehmen ist nach wie vor jene Halle gesperrt, in der der Unfall passiert ist. „Wir können erst Ende Juni hinein und die Stärke der Kontamination messen.“

Sperre

Die „Alte Chemie“ in Innsbruck bleibt vorerst ebenfalls gesperrt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt indes gegen zwei Beschuldigte. Ob es sich dabei um jenen Professor und seine Mitarbeiterin handelt, die bei dem Unfall verstrahlt worden waren, wollte man nicht kommentieren.

Weitere TestsInzwischen wurde bekannt, dass die Uni vergangene Woche auch zwei Räume des Professors im neuen „Centrum für Chemie und Biomedizin“ auf Strahlung untersuchen ließ, wie die Tiroler Tageszeitung berichtet. Die Räume sollen schon vor drei Wochen durch die Uni gesperrt worden sein, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass kontaminierte Gegenstände übersiedelt wurden.

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