Spender ermöglichen Balluchs Berufung
Der Kampf um Schadenersatz geht für Tierschutz-Aktivist Martin Balluch in die nächste Runde. 600.000 Euro verlangt er von der Republik . Wie berichtet, war seine Klage in erster Instanz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen worden. Mit 71.000 Euro für diesen Zweck gesammelte Spenden finanziert er jetzt die Berufung am Oberlandesgericht. Laut Balluch stammen sie von vielen Kleinspendern: "Ich hätte nie gedacht, dass so viel zusammenkommt." Auf seinem Blog und auf der Homepage des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) war aufgerufen worden. Schließlich kostet auch der Zivilprozess viel Geld – allein für die erste Instanz fielen rund 20.000 Euro Anwaltskosten an.
Den Ersatzanspruch stützt Balluch darauf, dass die Polizei im Wiener Neustädter Tierschützerprozess entlastendes Material zurückgehalten hat – vor allem den Bericht der verdeckten Ermittlerin "Danielle Durand", mit dem es nie zum Verfahren und somit zu den horrenden Anwaltskosten gekommen wäre.
Für die Erstrichterin war der Anspruch aber verjährt, weil der Schaden schon mit der Einleitung des Verfahrens samt Verhängung der U-Haft im Mai 2008 entstanden sei – und drei Jahre später verjährt. Balluch hätte demnach noch während des Strafprozesses klagen müssen.
"Skandalös"
Ein Urteil, das auch Juristen verwundert hat. "Es wurde viel diskutiert und hat für Kopfschütteln und Unverständnis gesorgt", meint etwa Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Es könne nicht sein, dass ein Angeklagter sich praktisch aus der U-Haft-Zelle um seinen Schadenersatzanspruch kümmern muss. Funk sieht den Gesetzgeber gefordert: "Wenn jemand freigesprochen wird und dann auf einem Kostenberg sitzen bleibt, ist das ja geradezu skandalös."
13 Aktivisten saßen beim Tierschützerprozess auf der Anklagebank. Nur ein weiterer hat neben Balluch bisher eine Schadenersatzklage eingebracht. Dieses Verfahren ruht aber derzeit. "Die meisten anderen warten wegen des Kostenrisikos unser Verfahren ab", meint Balluchs Anwalt Stefan Traxler.
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