Slowenien: 3G-Nachweis ab 23. August auch bei Durchreise

Slowenien: 3G-Nachweis ab 23. August auch bei Durchreise
Ab 23. August muss auch beim Grenzübertritt ein 3G-Nachweis vorgelegt werden.

Ab 23. August muss man beim Grenzübertritt zu Slowenien einen 3G-Nachweis vorweisen. Auch, wenn man nur auf der Durchreise ist. Derzeit gilt noch eine Ausnahme für den Transitverkehr. 

Ursprünglich sollte der Transit nur bis zum 15. August von den Auflagen befreit sein, die Regierung in Ljubljana teilte am Freitagabend jedoch mit, dass die Ausnahme um eine Woche verlängert wird.

"Ab 23. August wird der Transit ohne den 3G-Nachweis nicht mehr möglich sein", hieß es in der Mitteilung der slowenischen Regierung. Bis dahin können Personen, die nur auf der Durchreise sind und in Slowenien keinen Wohnsitz haben, weiterhin auflagenfrei ins Land einreisen.

Das gilt etwa für den Weg nach Kroatien (wo man übrigens auch eines der drei G braucht) oder den Rückweg durch Slowenien nach Österreich. Reisende müssen Slowenien in dem Fall aber nach spätestens zwölf Stunden wieder verlassen.

Die Ausnahmen von der 3G-Regel gelten weiterhin auch für Gütertransport, begleitete Kinder unter 15 Jahren, Berufspendler sowie Besitzer oder Pächter von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet oder auf beiden Seiten der Grenze, wenn sie die Grenze zu Arbeitszwecken überqueren. Für diese Ausnahmen gibt es keine Zeitbegrenzung.

Der Nachweis kann mit dem EU-weit gültigen Grünen Pass erbracht werden, akzeptiert wird aber auch ein ausgedrucktes Zertifikat mit QR-Code. Bei der Gültigkeit der Impfung gelten verschiedene Fristen: Für Biontech/Pfizer gilt ab dem 7. Tag nach der zweiten Dosis, Moderna am 14. Tag, Astra Zeneca am 21. Tag nach der ersten Impfung und  Johnson & Johnson am 14. Tag nach der Impfung. 

 

+++ Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass es den Nachweis ab 16. August braucht. Der Artikel wurde nach der Mitteilung der slowenischen Regierung aktualisiert. +++

Kommentare