"Skischule" als Verein anerkannt

Heimische Skischulen orten zunehmend Konkurrenz.
Landesverwaltungsgericht kippte 70.000-Euro-Strafe für belgische "Skischule".

Der Auftritt, den eine "Ski- und Snowboardschule" aus Belgien im Februar 2012 im Skigebiet von Warth hingelegt hat, war höchst professionell. In einheitliche Jacken gekleidet und mit Funkgeräten ausgerüstet unterrichtete ein Dutzend Skilehrer an die 50 Kinder aus Belgien, die die sogenannten "Krokusferien" am Arlberg verbrachten. Zu Ostern folgten weitere Kurse.

Die einheimischen Skilehrer witterten illegale Konkurrenz und erstatteten Anzeige. Nach Erhebungen durch Finanzpolizei und Gebietskrankenkasse ortete die Bezirkshauptmannschaft eine Verwaltungsübertretung. Sie verurteilte den Leiter der "Skischule" zu einer Strafe von 70.000 Euro, weil er seine Lehrer nicht nach Kollektivvertrag entlohnte.

Der Landesverwaltungsgerichtshof (LVwG) Vorarlberg hat dieses Erkenntnis nun gekippt, nachdem der belgische Organisator der Skikurse Beschwerde eingelegt hatte. Der argumentierte, dass seine "Ski- und Snowboardschule" ein in Belgien angemeldeter Verein ist. Alle Schüler und Lehrer seien Mitglieder. "Da wir alle gerne Skifahren, will sich der Verein hauptsächlich auf das Skifahren konzentrieren", erklärte der beschuldigte Vereinsobmann in einer mündlichen Verhandlung, warum man sich "Skischule" nennt. Die Kursgebühren würden den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 10 Euro beinhalten, die Skilehrer als "freiwillige Helfer" arbeiten, die nur Aufwendungen ersetzt bekommen.

Ein Sportverein wie jeder andere also? Mathias Fritz von der Skischule Warth hatte 2012 einen anderen Eindruck: "Das war kein Vereinsverhalten. Es wurde auch in Hotels um Gäste geworben. Die Kurse sind zu Skischulähnlichen Preisen angeboten worden. Ich bin von Hoteliers darauf angesprochen worden, dass es da jetzt eine neue Skischule aus Belgien gibt. Die hatten das auch auf ihren Jacken stehen."

Für das LVwG steht trotzdem fest, dass es sich bei der Tätigkeit der belgischen Skilehrer um "Mitgliedschaftsdienste" handelt und sie "kein Entgelt, sondern lediglich teilweise Aufwandsentschädigung erhalten" haben. Es habe also kein Dienstverhältnis gegeben.

Deckmantel

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Am Arlberg sorgt der Entscheid aber bereits für Unruhe und wird wohl auch in anderen Skigebieten Österreichs mit Interesse verfolgt. "Es kommt immer wieder vor, dass das Skischulgesetz unter dem Deckmantel eines Vereins umgangen wird", erklärt Erich Melmer, Obmann des Landesskilehrerverbands Vorarlberg, die Sensibilität des Falles, ohne ihn im Detail zu kennen.

Der Arlberg ist für illegale Anbieter besonders interessant. Arrivierte Skischulen sprechen von einem regelrechten Wildwuchs: "Das hat einen guten Grund", sagt Martin Käfer, Leiter der Skischule Lech. "Der Anteil an Privatgästen ist hier besonders hoch." Und das heißt: Lukrativer Einzelunterricht.

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