Shisha-Bars: Mit Volldampf zum Sonderstatus

Peter Dobcak (li.) und Martin Lee Fahmy.
Die Wirtschaftskammer will Lokale, in denen Wasserpfeifen angeboten werden, vom Tabakgesetz ausnehmen.

Die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie durch die Bundesregierung verschaffte den Betreibern von Shisha-Bars zwar eine Verschnaufpause. Doch auch der Status-quo sei „pervers“, sagt der Gastro-Obmann in der Wiener Wirtschaftskammer (WK), Peter Dobcak. Denn just in Lokalen, in die die Gäste zum Zweck einer Rauch- oder besser gesagt Dampfkonsumation kommen, mache ein Nichtraucherbereich wenig Sinn. So bleibe bis zur Hälfte des Lokals ungenützt.

Unterstützt von der Wiener WK fordert der Österreichische Shishaverband deshalb nun eine Sonderregelung – wie es sie in Deutschland, Frankreich, Spanien oder Tschechien bereits gibt. Und zwar die Ausnahme vom Tabakgesetz.

Um diese zu erreichen, müssten die bundesweit rund 500 Shishalokale, in denen die Gäste zu ihren Wasserpfeifen zumeist auch Getränke konsumieren, aber erst als eigene Betriebsart anerkannt werden. „ Wien könnte da eine Vorreiterrolle einnehmen“, meint Dobcak – der nun Gespräche mit der Stadt, dem Gesundheits- und dem Wirtschaftsministerium suchen will.

Ganz neu ist das Begehren allerdings nicht. Denn bereits im Dezember 2017 forderte die Gewerkschaft vida angesichts des da noch bevorstehenden generellen Rauchverbots zum Schutz Tausender Arbeitsplätze eine Ausnahme für die Wasserpfeife.

Werde man als eigene Betriebsart in der Gastronomie anerkannt, müsse das aber mit einheitlichen Qualitätsstandards einhergehen, betont Martin Lee Fahmy, stellvertretender Obmann des Shishaverbandes und Betreiber der „Baku-Lounge“ am Währinger Gürtel 154. Denn solche gebe es bis dato nicht.

Marktbereinigung

Während manche Betreiber viel Geld und Know-how in die Ausstattung ihrer Lokale investieren würden, gebe es auch kleine Cafés oder Vereine, die einfach bloß eine Wasserpfeife anbieten und sich ebenfalls als Shisha-Bar bezeichnen. Einheitliche Standards brächten deshalb auch eine Marktbereinigung mit sich. Wobei es nicht darum gehe, Konkurrenz auszuschalten, wie Fahmy versichert. Vielmehr sei dem Verband die Gesundheit der Gäste ein Anliegen.

Darum wolle man unter anderem starke Lüftungen, -Melder und „ordentliche Shisha-Equipments“ vorschreiben. Zudem sei – wie auch schon bisher – der Eintritt erst ab 18 Jahren erlaubt. „Und ganz wichtig: Wir wollen keine Zigaretten in unseren Lokalen“, betont Fahmy. Anders als derzeit würde im Fall einer Ausnahme vom Tabakgesetz in Shisha-Bars also ein Rauchverbot gelten.

Bleibt die Frage, ob das Passiv„rauchen“ von Wasserdampf gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Leicht zu beantworten sei diese aber nicht, sagt Umweltmediziner Hans-Peter Hutter von der Uni Wien. Gebe es dazu doch nur wenige Untersuchungen. Gänzlich unbelastet dürften Nichtraucher in Shisha-Bars aber nicht sein. Es sei „davon auszugehen, dass durch den Ausstoß im Nichtraucherbereich eine höhere Schadstoffkonzentration gegeben ist, als man erwartet“.

Die Regierung müsse eruieren, ob das Personal in Shisha-Bars infolge des Verbrennungsprozesses toxische Stoffe einatme, meint Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Und sei dies der Fall, sei das Wasserpfeifenrauchen eben nur mehr im Freien möglich.

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