Sextäter dürfen früher außer Haus

elektronische Fußfessel
Auch der Verein Neustart vermisst die Anordnung von Bewährungshilfe, die sonst üblich ist.

Und wo bleibt die Kontrolle? Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat (wie in einem Teil der Freitag-Ausgabe berichtet) gegen den Gerichtsbeschluss, mit dem ein Vergewaltiger zwei Monate früher aus dem elektronisch überwachten Hausarrest „entlassen“ wird, Beschwerde eingelegt. Man vermisst die bei einer bedingten Entlassung übliche Anordnung der Bewährungshilfe sowie eine Weisung zur Psychotherapie.

Auch der Verein Neustart urgiert begleitende Maßnahmen. Pressesprecher Andreas Zembaty streicht den Vorteil der bedingten Entlassung heraus, dass man den Verurteilten noch eine Zeit lang im Auge behalten kann. Bei der regulären Entlassung zum Strafende ist hingegen keine Kontrolle möglich. Ausgerechnet bei einem Vergewaltiger verzichtet das Gericht darauf und hebt alle Maßnahmen ohne Weiteres auf. Aber der ehemalige Hundetrainer B. wurde von Anfang an mit Samthandschuhen angefasst.

Ein 53-jähriger Wiener war wegen Betruges zu zwei Jahren teilbedingter Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Ihm erließ man – im Gegensatz zu dem Salzburger Vergewaltiger einer 15-Jährigen – keine zwei Monate, weil die Tat schon so lange zurückliege. Und als er nach zwei Drittel abgesessener Strafe den Antrag auf bedingte Entlassung stellte, blitzte er ab. Begründung: Er war von einem Freigang einige Minuten zu spät ins Gefängnis zurückgekehrt, weil er die U-Bahn versäumt hatte.

Man sieht schon: Wenn die Justiz einen Grund sucht, um jemanden bis zur letzten Minute dunsten zu lassen, findet sie auch einen.

Verzögerung

Bei B. wäre genügend zu finden gewesen. Die heute 22-jährige Frau hat gegen ihren Vergewaltiger Anzeige erstattet. Der 51-Jährige soll ihr noch vor der Zeit mit Fußfessel aufgelauert haben. Das Ermittlungsverfahren ist jedoch von „exemplarischer Verzögerung“ gekennzeichnet, wie der SPÖ-Abgeord­nete Johannes Jarolim in einer parlamentarischen Anfrage an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner kritisiert. Das Opfer hat auch Verstöße des Fußfessel-Trägers gegen Auflagen aufgezeigt. Dennoch soll er bereits im März die lästige Fußfessel ablegen dürfen und ein völlig freier Mann sein. Das Oberlandesgericht Linz prüft die Beschwerde. Es könnte sie aber mit dem Argument, der Mann habe seit sechs Jahren nichts mehr angestellt, auch abweisen.

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