Eltern aufgepasst: Kinder allein im Verkehr - das rät der ÖAMTC

Zusammenfassung
- Eltern haben bis zum 18. Lebensjahr die Aufsichtspflicht, können diese aber je nach Reife des Kindes lockern und sollten rechtliche Rahmenbedingungen sowie Verhaltensregeln kennen.
- Kinder dürfen ab sechs Jahren öffentliche Verkehrsmittel alleine nutzen, bei Fahrrädern gilt eine Altersgrenze von zwölf Jahren (Ausnahme: Radfahrausweis ab zehn Jahren), bei Rollern ab acht Jahren.
- Das Jugendschutzrecht regelt Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche, Eltern sollten dennoch das Risikobewusstsein ihrer Kinder im Straßenverkehr stärken und gemeinsam den Schulweg üben.
Zum Schulbeginn stellen sich viele Eltern die Frage, ob sie ihre Kinder weiter in die Schule bringen sollen oder dem Nachwuchs den Weg schon alleine zumuten können. Rechtliche Hinweise und Tipps gab es am Mittwoch vom ÖAMTC. Der Mobilitätsclub machte dabei darauf aufmerksam, dass generell die Aufsichtspflicht für Erziehungsberechtigte bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gilt.
Aber: "Mit zunehmendem Alter können die Eltern, je nach Einschätzung des Sicherheits- und Zuverlässigkeitsverhaltens ihrer Kinder, mit dieser Aufsichtspflicht lockerer umgehen. Wichtig ist, sich als Erziehungsberechtigte über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Öffis, Rad, Scooter und Co zu informieren, sich darüber hinaus auch von der sicheren Fahrzeugbeherrschung bei Rad- und Rollernutzung zu überzeugen und die wichtigsten Verhaltensregeln mit den Kindern aufzufrischen", betonte Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste.
Allein unterwegs in Öffis
Kinder dürfen öffentliche Verkehrsmittel ab dem sechsten Geburtstag ohne Begleitung nutzen. Entsprechende Hinweise, dass Kindern unter sechs die Benützung der Anlagen und Fahrzeuge ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet ist, finden sich in den Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe.
"Als Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter kann man davon ausgehen, dass schulpflichtige Kinder nach den Beförderungsbestimmungen im Nahverkehr allein reisen dürfen. Hier sollten Eltern allerdings kritisch einschätzen, ob ihre Kinder tatsächlich schon bereit sind, auch in Ausnahmesituationen ohne Begleitung unterwegs zu sein", erläuterte Hoffer. Immerhin könne es Unfälle, Betriebsverspätungen oder andere Vorfälle in Haltestellen oder Beförderungsmitteln geben. Das gemeinsame Besprechen von "Was ist, wenn"-Möglichkeiten kann Kindern in Ausnahmesituationen Hilfe und Unterstützung geben.
Ein hohes und facettenreiches Bewegungspensum hilft Kindern dabei, besser mit den Herausforderungen des Alltags sowie Stress umzugehen. Der Zusammenhang zwischen körperlicher Aktivität und sozialer Resilienz lässt sich dabei leicht erklären:
- Auf dem Schulweg lernt der Nachwuchs, mit neuen und ungewohnten Situationen zurechtzukommen.
- Vielfältige Bewegungserfahrungen unterstützen Kinder darin, Strategien für die Bewältigung schwieriger Lebenssituationen zu entwickeln.
- Beim Laufen oder Radfahren in die Schule lernen Kinder zudem, sich selbst zu organisieren.
Fahrrad, Scooter und Ähnliches
Die Altersgrenze bei der Nutzung von Fahrrädern ist klar definiert, betonte der ÖAMTC. "Unter zwölf Jahren dürfen sich Kinder auf Fahrrädern grundsätzlich nur unter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Begleiters im öffentlichen Verkehr bewegen", erklärte Hoffer. Eine Ausnahme ist es, wenn Jüngere mit Radfahrausweisen unterwegs sind: Diesen können Kinder ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr nach Ablegung einer Prüfung erwerben. Kinder, die in der vierten Schulstufe sind, können schon ab neun Jahren den Ausweis bekommen.
Seit 1. April 2019 dürfen Kinder, wenn sie über acht Jahre alt sind, auch alleine mit ausschließlich durch Muskelkraft betriebenen Kleintretrollern unterwegs sein. Auch in diesen Fällen gilt es auf Ausnahmesituationen vorbereitet zu sein, etwa Straßensperren und Umleitungen, Ampelausfälle oder Baustellen mit veränderter Verkehrsführung.
Kinder und Jugendliche sind bei Ausgehzeiten beschränkt
Das Jugendschutzrecht sieht nun im Rahmen der jeweiligen Landesjugendschutzgesetze weitgehend eine einheitliche Ausgehzeit vor: Seit einigen Jahren dürfen Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr bis 23.00 Uhr allein unterwegs sein. Eine Ausnahme bildet Oberösterreich, wo die Grenze weiterhin bei 22.00 Uhr liegt. Voraussetzung ist stets die Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Eltern dürfen ihren Kindern auch strengere Ausgehzeiten vorschreiben, diese aber nicht weiter nach hinten verschieben.
Auch wenn Kinder aus rechtlicher Sicht ab einem gewissen Alter allein unterwegs sein dürfen, sollten Erwachsene trotzdem auf die Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam machen und das Risikobewusstsein ihrer Kinder in mehrere Richtungen schärfen, empfahl der ÖAMTC. "Kinder sollten optimal vorbereitet sein, bevor sie allein im Straßenverkehr unterwegs sind. Das gemeinsame oftmalige Üben des Schulwegs und das Besprechen von möglichen Gefahren und unerwarteten Herausforderungen gehören zum Weg in die Selbstständigkeit einfach dazu," meinte Hoffer.
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