Schönheits-OPs und Urlaube auf Staatskosten
Mit einem besondersdreisten Fall von Sozialbetrugmusste sich der OGH beschäftigen. Hanno und Elisabeth B. haben sich über Jahre ein schönes Leben gemacht. Das Paar aus Vorarlberg gönnte sich Urlaube im Wert von mehr als 15.000 Euro. Und beide legten sich beim Schönheitschirurgen unters Messer und ließen sich das über 7000 Euro kosten. Finanziert wurde der aufwendige Lebensstil allerdings mit einem besonders dreisten Sozialbetrug.
Der 47-Jährige und seine Frau prellten das AMS, das Land Vorarlberg und die Republik Österreich zwischen 2006 und 2010 um rund 80.000 Euro. Im Sommer des Vorjahres wurde das Paar deshalb am Landesgericht Feldkirch verurteilt. Der 47-jährige Mann fasste 30 Monaten Haft aus, 20 davon bedingt. Die Frau bekam eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren.
Schuldig
Damit wollten sich die beiden aber nicht abfinden und legten Berufung ein. Vor Kurzem hat der Oberste Gerichtshof (OGH) allerdings die Nichtigkeitsbeschwerden der Verurteilten zurückgewiesen und sie des schweren gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden.
Und so funktionierte der ganze Schwindel: Hanno B. hatte vom AMS drei Jahre lang Notstandshilfe bezogen und sich Kuraufenthalte bezahlen lassen. Nur war er in dem Zeitraum nicht arbeitslos, sondern hatte auf Werkvertragsbasis für einen Steuerberater gearbeitet und dafür rund 80.000 Euro kassiert.
Dass der Bilanzbuchhalter dieses Einkommen verheimlichte, hatte aus seiner Sicht einen guten Grund. Nach einem Konkurs saßen ihm Gläubiger im Nacken. Und die prellte er um ihre Forderungen. Das brachte dem Mann zusätzlich eine Verurteilung für betrügerische Krida ein.
Verschwiegen
Seine Frau wiederum bezog Wohnbeihilfe, die ihr gar nicht zustand. Um an das Geld zu kommen, hatte sie das Einkommen ihres Mannes Hanno B. und das Zusammenleben mit ihm im selben Haus einfach verschwiegen. Diese Lüge war auch die Grundlage für die Auszahlung von Unterhaltsvorschüssen für ihre Kinder. Insgesamt verursachte die Frau damit einen Schaden von rund 57.000 Euro.
Doch der Staat ist nicht nachtragend. Der OGH hat im Feldkircher Urteil einen möglichen Rechtsfehler entdeckt, den der Anwalt der Frau gar nicht beanstandet hatte.
Fraglich ist, ob sie auch der Mittäterschaft an der betrügerischen Krida ihres Mannes schuldig ist, weil sie sich die Schönheits-OPs und Urlaube von ihm zahlen ließ. In diesem Punkt wandert das Verfahren nun noch einmal zurück an das Landesgericht.
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