Salzburg: Deutsche strafte unerlaubt Verkehrssünder

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Die Bescheide sind gültig, obwohl sie rechtswidrig sind. Das Land musste aber sein Dienstrecht ändern.

Wenn der Alkotest im Rahmen einer Verkehrskontrolle mehr als 1,6 Promille ergibt, besteht gewöhnlich kein Zweifel daran, dass der Führerschein für längere Zeit weg ist. Laut Führerscheingesetz mindestens sechs Monate. Einem damals 46-jährigen Autolenker aus Kaprun (Pinzgau) war seine Strafe offenbar zu hoch, als er im Juli 2015 mit 2,28 Promille angehalten wurde. Der Strafbescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) Zell am See lautete: zehn Monate Entzug der Lenkerberechtigung. Der Kapruner wandte sich an den Rechtsanwalt Alexander Bosio.

Der Anwalt fand heraus, dass der Entziehungsbescheid von einer deutschen Staatsbürgerin unterfertigt wurde. "Damit wurde eine zwingende Bestimmung verletzt. Im Salzburger Landes-Vertragsbedienstetengesetz stand ausdrücklich, dass hoheitliche Aufgaben nur von österreichischen Staatsbürgern erledigt werden dürfen", meint Bosio.

"Nicht absolut nichtig"

Der Verwaltungsgerichtshof hat im April jedoch den Entscheid des Landesverwaltungsgerichts Salzburg von Ende Oktober bestätigt: Zwar liege bei dem Strafbescheid sehr wohl eine Rechtswidrigkeit vor, dieser sei deswegen aber "nicht absolut nichtig". Sämtliche von der deutschen BH-Bediensteten ausgestellten Strafbescheide bleiben damit aufrecht.

"Die Frau wurde von meiner Vorgängerin 2007 eingestellt. Ich habe ihr nach dem Bekanntwerden des Vorfalls kurzzeitig andere Aufgaben zugeteilt", erinnert sich Bezirkshauptmann Bernhard Gratz. Mittlerweile dürfe die Betroffene auf Grundlage einer Gesetzesänderung mit Jahresbeginn wieder behördliche Bescheide ausstellen.

Salzburg: Deutsche strafte unerlaubt Verkehrssünder
Dr. Paul Sieberer Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes Land Salzburg 24.9.2014 Lk s209-112
Als bekannt geworden war, dass die Deutsche bei der BH Zell am See für derartige Aufgaben eingesetzt wird, sah sich das Land Salzburg zu einem Rechtsgutachten veranlasst, bestätigt Paul Sieberer, Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes. Er spricht von einem "rechtstheoretisch hochinteressanten Thema", das sogar auf der Landeskonferenz der Verfassungsdienste ausgiebig diskutiert worden sei. "Wir haben das Dienstrecht dann mit einer Novelle saniert. Zumindest EU-Bürger dürfen nun solche Bescheide ausstellen", sagt Sieberer.

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