"Sachlich nicht gerechtfertigt": Verfassungsgericht bringt Bettelverbot zu Fall

Der Verfassungsgerichtshof kippte die Verordnung aus dem Jahr 2015
Bisherige Verordnung ist gesetzeswidrig, weil zu umfassend. Stadtpolitik will das Verbot nun anpassen.

Die Stadt Salzburg putzt sich derzeit für die Festspiele heraus. Am 21. Juli beginnt die international bekannte Veranstaltung mit dem "Jedermann". Die Aufbauarbeiten für die Bühne am Domplatz laufen auf Hochtouren.

Weniger ins Bild der Kulturstadt mit Weltruf passen die Dutzenden Bettler, die an vielen Orten um Spenden flehen. Auch dem Handel in der Altstadt und Tourismus-Verantwortlichen waren die am Boden kauernden Bittsteller stets ein Dorn im Auge. Im Mai 2015 schob der Gemeinderat der Stadt der Bettelei einen Riegel vor. Eine Mehrheit aus SPÖ, ÖVP und FPÖ setzte das sektorale Verbot gegen die grüne Bürgerliste und die Neos durch. Das Betteln wurde in der Getreidegasse und den angrenzenden Gassen bis hin zu Brücken über die Altstadt zwischen acht und 19 Uhr untersagt.

Dieses Verbot hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun aufgehoben. Es komme wegen seines zeitlichen und örtlichen Umfangs einem absoluten Bettelverbot gleich – die Verordnung sei daher "verfassungsrechtlich verpönt" und gesetzeswidrig, urteilten die Höchstrichter.

Politiker spielen auf Zeit

Die Bürgerliste will bei der Gemeinderatssitzung am Mittwoch einen Dringlichkeitsantrag einbringen. Sie fordert eine Aufhebung einer weiterhin gültigen Regelung aus dem Jahr 2016. "Wir können angesichts der Entscheidung ja nicht warten, bis diese Verordnung auch vom Höchstgericht gekippt wird", sagt Bürgerlisten-Gemeinderätin Ingeborg Haller. 2016 ist das bestehende Verbot auf stark frequentierte Gassen, Plätze und Brücken auf beiden Seiten der Salzach ausgedehnt worden. Außerdem wurden die Friedhöfe und der Platz vor der Stadtbibliothek in Lehen in die Verbotszone aufgenommen.

"Wir werden das Verbot mit Sicherheit nicht aufheben", sagt der für Sicherheit und öffentliche Ordnung zuständige Stadtrat Harald Preuner (ÖVP), obwohl er bereits mit der nächsten Beschwerde rechnet. Man wolle für die Verordnung aus 2016 über den Sommer eine "angepasste Formulierung" treffen. Preuner lässt die Hoffnung durchklingen, dass die Polizei das weiterhin gültige sektorale Bettelverbot trotz verfassungsrechtlicher Bedenken in der betreffenden Zone zwar weiter kontrolliert, aber von Strafen absieht.

Dem erteilt Polizeisprecher Michael Rausch eine klare Absage. "Die Verordnung aus 2016 muss bis auf Weiteres von uns vollzogen werden, bis der Magistrat eine neue Regelung trifft", sagt Rausch. Ansonsten würde man sich des Amtsmissbrauchs schuldig machen.

Kommentare