Rüge vom Gericht: Gutachter telefonierte nur

Rüge vom Gericht: Gutachter telefonierte nur
Überfordert: Kein Honorar und Schadenersatz.

Die Rechtsanwälte schießen sich auf die Gerichtsgutachter ein: Langsam, teuer, bisweilen einer Prozesspartei gefällig und oft fachlich nicht sattelfest. Das verursacht für die Klienten hohe Kosten, und diese holen sich die Anwälte jetzt vermehrt zurück.

Nach einem Verkehrsunfall sollte ein Sachverständiger die Schmerzen des Verletzten begutachten. Die wesentlichen Fragen ließ er unbeantwortet, sodass der Anwalt des Geschädigten, Johann Etienne Korab, die Bezahlung des Honorars (1000 Euro) verweigerte. Tatsächlich sprach das Gericht dem Gutachter die Gebühren ab und beschied ihm, dass seine Expertise nicht einmal als Grundlage für das neue Gutachten eines anderen Sachverständigen zu gebrauchen sei.

In einem anderen Fall entlarvte Korab einen technischen Sachverständigen als heillos überfordert und erkämpfte eine Neuauflage des Verfahrens. Ein Landwirt klagte den Mechaniker Andreas Bentza aus St. Pölten auf 38.000 Euro Schadenersatz, weil der Motor seines als Zugfahrzeug verwendeten Traktors durchgebrannt war. Bentza habe ihm beim Service falsche Teile eingebaut.

Keine Erfahrung

Der vom Gericht beauftragte Sachverständige unternahm lediglich eine Probefahrt mit einem leeren Traktor, was gar nichts beweist, weil der Motor erst mit Ladung heiß läuft. Und weil er selbst mit Traktoren gar keine Erfahrung hat, telefonierte er mit Motorenerzeugern und machte diese Gespräche zur Grundlage seines Gutachtens. Dieses lautete: Der Mechaniker habe den Schaden verursacht, Punktum. Das Gericht folgte ihm blind und verurteilte Bentza. Der hatte sich seinerzeit aber extra beim Hersteller des Traktors nach den geeigneten Ersatzteilen für den Motor erkundigt und ließ das nicht auf sich sitzen.

Das Oberlandesgericht Wien gab ihm Recht. Das Erstgericht hätte sich nicht auf das Gutachten des fachlich ungeeigneten Sachverständigen verlassen dürfen. Dieser habe seine mangelnde Erfahrung durch bloße Telefonate mit unbekannten „Fachleuten“ wettmachen wollen. Der Prozess muss, mit einem neuen Gutachter, von vorne beginnen.

Bentza könnte den überforderten Sachverständigen seinerseits auf Rückzahlung des Honorars und auf Schadenersatz für den erhöhten Verfahrensaufwand klagen. Seine Chance stehen gut. Ein technischer Sachverständiger aus Kärnten musste sein Honorar zurückzahlen und wurde zu 7000 Euro Schadenersatz verurteilt, weil sein laut Urteil des Oberste Gerichtshofes „verwirrendes“ Gutachten unbrauchbar war und den Prozess verzögert hatte. Mit seinem Einwand, er hätte im Gerichtssaal mündlich noch alles aufgeklärt, blitzte der Sachverständige ab.

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