Rettungshubschrauber: Es kann nur einer fliegen
Das Match um die Lufthoheit scheint entschieden. Der gelbe „Christophorus“ des ÖAMTC macht den Zug vor dem rot-weißen „RK“ der ARA mit dem ARBÖ als Partner. Darauf lässt zumindest eine Mitteilung der steirischen Landesregierung deuten: Von den beiden Anbietern, die sich um den dritten Standort eines Notarzthubschraubers in der Steiermark beworben haben, ist nur noch einer im Rennen.
Dem Vernehmen nach ist das der ÖAMTC, der bereits zwei Standorte im Bundesland betreibt. Auch wenn das am Mittwoch noch niemand deutlich ausspricht, dürfte ab dem kommenden Jahr ein weiterer „Christophorus“ abheben. Und zwar von einem Stützpunkt zwischen Bruck an der Mur und Spielberg aus, vermutlich eingerichtet in St. Michael in der Obersteiermark.
Vertrauter Anbieter
Das Land schrieb den dritten Notarzthubschrauber im Frühjahr europaweit aus, gemeldet dafür habe sich eben ÖAMTC und ARA/ARBÖ. Die Entscheidungsfrist läuft bis Ende dieses Monats. Doch vergangene Woche tauchten Spekulationen auf, dass das Land Steiermark dem vertrauten Anbieter ÖAMTC treu bleiben wolle. Diese Darstellung wurde allerdings vom Büro des zuständigen Katastrophenschutzreferenten und Vizelandeshauptmann, Michael Schickhofer, SPÖ, zurückgewiesen. „Wir nehmen das beste Angebot“, hieß es.
Am Mittwoch kam eine offizielle Stellungnahme, „behördliches Statement zum Notarzthubschraubervergabeverfahren“ bezeichnet. Darin wird festgehalten, dass „das Konzept eines Anbieters nicht mit ausreichender Klarheit überprüfbar ist“. Es sei nicht gelungen, „nachzuweisen, dass das Unternehmen in der Lage ist, in der für ein Notfallsystem notwendigen kurzen Zeit Fluggerät, Piloten, Schlüsselpersonal und Notärzte in ausreichender Zahl für einen Rund-um-die Uhr-Betrieb ausfallsicher zur Verfügung zu stellen“.
Deshalb komme der Bewerber im Vergabeverfahren nicht weiter, schuld seien „Mängel im Konzept“. Das kann nur nicht ausreichendes Personal meinen, die Technik eher nicht: Die Helikopter des Typs Airbus H 145 der ARA sind geräumiger als die Geräte des Mitbewerbers, außerdem ist er nachtflugtauglich. Das sind mittlerweile auch die EC-135 Eurocopter oder H 135 genannten Maschinen des ÖAMTC, allerdings mussten sie nachgerüstet werden.
Weg zum Gericht bleibt
Von ARA beziehungsweise ARBÖ gab es am Mittwoch keine Reaktion. Eine Hintertür ist ohnedies offen, der Gang zum Landesverwaltungsgericht als übergeordnete Instanz. Das Gericht kann prüfen, ob die Entscheidung der Landesregierung korrekt war. „Sollte der Bewerber an der Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung zweifeln, steht es ihm frei, um Überprüfung zu ersuchen“, heißt es in der Stellungnahme des Landes. Das scheint dem Land gar nicht so unrecht zu sein: Das hätte den Vorteil, „absolute Rechtssicherheit bezüglich der Eignung der Bewerber zu haben“, wurde betont.
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