Urlaub in Zeiten von Corona: Wo aktuell Reisewarnungen gelten
Der Sommer ist bald vorbei, die Urlaubszeit nicht. Da die Infektionszahlen wenig Gutes verheißen, dürfte es wohl bei strengen Corona-Urlaubsregeln bleiben.
1. In welche Staaten darf man einreisen? Und wo gilt eine Reisewarnung?
Am Freitag gab Ungarn bekannt, seine Grenzen ab 1. September für Touristen zu schließen. Eine Reisewarnung wiederum ist derzeit in Kraft für Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, den Kosovo, Kroatien, Montenegro, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Serbien, Spanien (inklusive der Balearen), Türkei und USA.
2. Was bedeutet das bei der Heimreise?
Rückkehrer müssen einen negativen Corona-Test vorlegen (etwa bei den Kontrollen an den Grenzen), der nicht älter sein darf als 72 Stunden. Wer keinen besitzt, muss sich zu zehn Tagen Heimquarantäne verpflichten.
Das kann aber durch einen in Österreich durchgeführten PCR-Test verkürzt werden (innerhalb von 48 Stunden), so gibt es mehrere Teststraßen in den Bundesländern und auch eine am Flughafen Wien-Schwechat.
3. Welche Länder verlangen Tests von Österreichern?
Eine Reihe von Staaten setzte auch Österreich auf die schwarze Liste. Negative PCR-Tests oder Quarantäne sind Pflicht für die Einreise nach Bosnien-Herzegowina, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen, Rumänien und Russland. Vor der Einreise nach Griechenland, Großbritannien und Island ist eine Online-Registrierung nötig. Die USA haben ein generelles Einreiseverbot für EU-Bürger verhängt.
4. Wer kontrolliert was?
An den Grenzübergängen wie auf Flughäfen gibt es Kontrollen. Nach dem Wirbel um die Staus in Kärnten vergangenes Wochenende stellte der Bund aber klar, dass Stichproben genügen.
Dort müssen Einreisende Formulare über Aufenthaltsort und Reisedauer ausfüllen und sich verpflichten, notfalls in Quarantäne zu gehen.
5. Was passiert mit den ausgefüllten Formularen?
Sie werden eingesammelt und an jene Bezirkshauptmannschaft übermittelt, die für die Hauptwohnsitzgemeinde des Betroffenen zuständig ist. Nach einer Frist von zehn Tagen können diese Zettel vernichtet werden.
6. Und was, wenn an der Grenze geflunkert wird?
Das ist natürlich nie auszuschließen, vor allem bei Rückkehrern, die mit dem Pkw unterwegs sind. Sie müssen jedoch bei Kontrollen darauf vorbereitet sein, detaillierte Fragen über den vermeintlichen Aufenthaltsort machen zu müssen. Bei Personen, die per Flugzeug heimreisen, ist jede Schwindelmöglichkeit aufgrund der Buchungen ausgeschlossen.
7. Muss man seinem Chef sagen, wohin man fährt?
In Zeiten vor Corona war die Antwort simpel: nein. Rechtlich gehören Urlaubsunternehmungen zur privaten Lebensgestaltung jedes einzelnen Arbeitnehmers. Aber wegen der Pandemie müssen Arbeitgeber in der Lage sein, Sicherheitsmaßnahmen für den Betrieb zu errichten.
Dazu gehört auch das Wissen um die Länder, in denen sich ein Mitarbeiter aufhielt: Fragt der Chef aus dem Grund nach, kann es nötig sein, das Reiseziel bekannt zu geben.
8. Wenn man trotz Reisewarnung in ein bestimmtes Land fährt was heißt das im Fall einer Infektion?
Üblicherweise besteht bei Erkrankungen Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts außer, sie wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Urlaub in einem Land mit geltender höchster Reisewarnung kann laut Juristen derart interpretiert werden. Dann gäbe es keine Entgeltfortzuzahlung, die Quarantäne wäre als unbezahlter Urlaub zu konsumieren.
Kommentare