Reisemängel: Wofür es Geld zurück gibt

Reisemängel: Wofür es Geld zurück gibt
Wanzen als Urlaubs-Mitbringsel: Wie viel Prozent Rückzahlung vom Pauschalpreis frustrierte Feriengäste verlangen können.

Wie weit muss man sich über das Balkongeländer hinaus beugen, damit das Stückchen sichtbare Meer noch als Meerblick gilt? Immerhin war das Zimmer „fronte mare“ im italienischen Hotel zugesagt und nur gegen Aufpreis zu haben.

Die Urlauber, die für die erwünschte Aussicht fast einen Absturz vom Balkon riskierten, bekamen zehn Prozent vom Pauschalpreis zurück. Die für den Meerblick erforderliche 90-Grad-Drehung des Körpers eines anderen Gastes wurde mit fünf Prozent abgegolten.

Reisemängel: Wofür es Geld zurück gibt
Rechtsanwalt Dr. Eike Lindinger am Rednerpult
Der Wiener Rechtsanwalt und Reiserechtsspezialist Eike Lindinger sammelt seit Jahren Urteile zum Thema Urlaubsmängel. Seine regelmäßig aktualisierte Wiener Liste (in Buchform bei Manz) dient als Orientierungshilfe, wie viel man sich für einen verpatztenUrlaub vom Pauschalpreis zurückholen kann. Höhepunkt der heurigen Sammlung sind die von einer Urlauberin zu Beweiszwecken im Einsiedglas mitgebrachten Bettwanzen. Aber dazu später.

0 Prozent Keine Preisminderung ist zu erwarten, wenn die Teller bei einem Buffet-Abendessen nicht nach jedem Gang abserviert werden.

Ebenso gab es keinen Anteil vom Pauschalpreis retour, nur weil auf Koh Samui jede Nacht Feuerwerksraketen abgefeuert wurden. Laut Urteil ist das eine beliebte Touristenattraktion.

Auch dass am Poolrand ein paar Mosaiksteinchen fehlten, war keinen Abzug wert.

2 Prozent Obwohl der Balkon vertraglich zugesichert war, verfügte das Zimmer über keinen, vom Meerblick gar nicht zu reden.

5 Prozent Die Schlacht am Buffet, also das Balgen der Gäste um irgendwelche Reste, muss man sich auf einer Studienreise nicht bieten lassen.

15 Prozent Ein von Wellen unterhöhlter Bungalow auf einer Insel im Indischen Ozean musste mit Sandsäcken abgesichert und der weggeschwemmte Sand von einem Pumpschiff an den Strand zurück gepumpt werden. Die Idylle war dahin.

20 Prozent Auf einer Sizilienreise wurde eine ältere Dame in einem Hotel nahe eines Gefängnisses untergebracht. Die Gestalten, die dort umher geisterten, waren nicht gerade vertrauenserweckend.

Ebenso 20 Prozent Preisminderung wurden Urlaubern zugesprochen, die auf einer Donau-Kreuzfahrt einen Teil der Strecke mit dem Bus zurücklegen mussten. Der Wasserstand war für die Schiffsfahrt zu niedrig.

60 Prozent In einem Hotel der gehobenen Mittelklasse in London wurden Urlauber nachts von Bettwanzen heimgesucht, was quälenden Juckreiz auslöste. Die Frau – sie ist Lehrerin – dokumentierte den Reisemangel vorbildlich. Sie brachte dem Richter tote Wanzen im Einsiedeglas mit und legte Fotos vor, die zeigten, wie zerbissen sie und ihr Mann waren.

Anwalt Lindinger sagt, dass Wanzen in Hotels im Vormarsch sind. Es gibt immer mehr Klagen, auch in guten Hotels in europäischen Metropolen kommt das vor. Sogar auf Kreuzfahrtschiffen wurden schon Bettwanzen gemeldet.

Wieviel es wofür zurückgibt

Reisemängel: Wofür es Geld zurück gibt

Bettwanze
Reisemängel: Wofür es Geld zurück gibt

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Reisemängel: Wofür es Geld zurück gibt

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Reisemängel: Wofür es Geld zurück gibt

Slowenien, Portoroz, Silvester, Feuerwerk…

Orientierungshilfe Früher wurde der Urlauberfrust auch in Österreich gern mit der Frankfurter Tabelle (eine Sammlung deutscher Urteile in Reiserechtsprozessen) gemessen. Seit einigen Jahren dient die nach Stichworten geordnete Wiener Liste zur Reisepreisminderung (Urteile des Handelsgerichts Wien, bei dem die meisten Rechtsstreitigkeiten zwischen Reiseveranstaltern und Urlaubern ausgetragen werden) von Eike Lindinger als Orientierungshilfe bei der Einschätzung der Prozesschancen. Bindend ist die Wiener Liste (in Buchform bei Manz) allerdings ebenso wenig wie die Frankfurter Tabelle.

Urlaubsfreude Zusätzlich zum Preisnachlass steht dem Urlauber bei gravierenden Reisemängeln für den entgangenen Erholungswert auch noch Schadenersatz zu. Der Nachteil muss über bloße Unlustgefühle hinausgehen. 20 bis 30 Euro pro Kopf und Tag sind ein Richtwert.

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