Regeln zur Maskenpflicht: Bis auf Wien verwirrend

Regeln zur Maskenpflicht: Bis auf Wien verwirrend
Wann in einem Baumarkt doch noch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden muss.

Wien macht es simpel: Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) ändert auch trotz der Lockerungen ab Samstag, 5. März, nichts an der Maskenpflicht im Handel  - wo bisher eine Maske getragen werden musste, bleibt sie auf, vom Supermarkt bis zum Schuhgeschäft.

Und im Rest Österreichs? Da gelten bezüglich der Masken die Bundesregeln, konkret §3 der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung, die Donnerstagnacht kundgemacht wurde. Diese Vorschriften lassen allerdings Wiener Klarheit Maske auf in allen geschlossenen, öffentlich zugänglichen Innenräumen vermissen, denn: Es gibt in der Verordnung zwar eine Aufzählung der Handelssparten, in denen FFP2-Masken oder, je nach Alter, auch nur Mund-Nasen-Schutz nötig ist -  allerdings auch Mischbetriebe. Dies habe nichts mit der Firmenart, sondern mit dem Sortiment zu tun.

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