Regeln zur Maskenpflicht: Bis auf Wien verwirrend

Wien macht es simpel: Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) ändert auch trotz der Lockerungen ab Samstag, 5. März, nichts an der Maskenpflicht im Handel - wo bisher eine Maske getragen werden musste, bleibt sie auf, vom Supermarkt bis zum Schuhgeschäft.
Und im Rest Österreichs? Da gelten bezüglich der Masken die Bundesregeln, konkret §3 der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung, die Donnerstagnacht kundgemacht wurde. Diese Vorschriften lassen allerdings Wiener Klarheit Maske auf in allen geschlossenen, öffentlich zugänglichen Innenräumen vermissen, denn: Es gibt in der Verordnung zwar eine Aufzählung der Handelssparten, in denen FFP2-Masken oder, je nach Alter, auch nur Mund-Nasen-Schutz nötig ist - allerdings auch Mischbetriebe. Dies habe nichts mit der Firmenart, sondern mit dem Sortiment zu tun.
Ab hier wird es kompliziert. Grundsätzlich gilt: In jenen Bereichen, die während der Lockdowns geöffnet waren und Produkte oder Dienstleistungen des „lebensnotwendigen Bedarfs“ anbieten, gilt Maskenpflicht. Das reicht vom Lebensmittelhandel über Banken bis zu Tankstellen oder Trafiken. Körpernahe Dienstleister fallen da nicht mehr darunter, sie sind maskenfrei. Allerdings gehören laut Verordnung auch Geschäfte, die beispielsweise Tierfutter, Medizinprodukte, Sanitätsartikel und Sicherprodukte verkaufen, zu den maskenpflichtigen Bereichen.
Doch Katzenfutter oder Glühbirnen gibt es nicht nur in Fachgeschäften, sondern etwa auch in Baumärkten, Batterien findet man auch bei Diskontern abseits des Lebensmittelhandels. Die rechtliche Begründung zur neuen Verordnung, die verbindliche Auslegung des Gesundheitsministeriums, hält aber fest: Wo solche Waren angeboten werden, „gilt eine durchgehende Maskenpflicht, dies sohin auch in Mischbetrieben“.
Anders als bei früheren Lockerungen in den vergangenen zwei Jahren wurden die Verbindungsbauten von Einkaufszentren in die Maskenpflicht einbezogen, was allerdings wiederum zum nächsten Kuriosum führt: Im Gang muss Maske getragen werden, in der Bekleidungsboutique wiederum nicht.
Wien bleibt ohnedies strenger: Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen (z. B. Oper), Kultureinrichtungen (z. B. Museum) und körpernahen Dienstleistern gilt in Wien weiterhin Maskenpflicht, überall sonst in Österreich nicht mehr. Auch für Sportausübung in Innenräumen (z. B. Fitnesscenter) bleibt es in Wien wie in der Gastronomie bei 2-G.
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