Reform des Aufnahmeverfahrens

Reform des Aufnahmeverfahrens
Wer beim Test durchfällt, darf schneller wieder antreten

Weil die Bewerber reihenweise beim Eignungstest für den Polizeiberuf scheiterten, hat das Innenministerium im vergangenen Jahr das Aufnahmeverfahren völlig reformiert. Seit 1. Jänner wird beispielsweise auf den 3.000-Meter-Lauf und die Schwimmprüfung bei den Testungen verzichtet.

Es war eine langjährige Forderung der Polizeigewerkschaft, das Aufnahmeverfahren ohne Qualitätsverlust zu modernisieren. Wenn in der Vergangenheit ein Kandidat in allen Kategorien Bestleistungen ablieferte, aber dafür im Schwimmen einen Bauchfleck hinlegte, bedeutete dies ein Jahr Zwangspause bis zu einem neuen Versuch. „Genau da haben wir unsere Leute verloren. Niemand wartet ein Jahr, um es noch einmal zu probieren“, erklärt Karl Hutter, Sektionschef des Innenministeriums.

Zweitägiger Test

Seit Jahreswechsel erfolgt der „Aufnahmetest Neu“ für Polizeischüler an zwei Tagen. Am ersten Tag steht ein Rechtschreib-, Grammatik- und ein Test der kognitiven Fähigkeiten auf dem Programm.

Wer Rechtschreibung und Grammatik nicht positiv absolviert, kann den Test bereits in sechs Monaten wiederholen und die Zeit bis dahin nutzen, um sich in den Problemfächern weiterzubilden. Dies minimiert die generelle Drop-out-Rate im Vergleich zum alten System.

Am selben Tag erfolgt auch der sportliche Eignungstest. Anstelle des 3.000-Meter-Laufes gibt es in Zukunft eine Fahrrad-Ergometrie. „Das ist, was den generellen körperlichen Zustand und die Fitness betrifft, die sportwissenschaftlich bessere Testung“, heißt es von Seiten des Innenministeriums.

Die körperliche Eignung wird außerdem mit Liegestützen und Hindernisläufen abgeprüft. Schafft man das Limit nicht, dürfen die Kandidaten bereits nach drei Monaten den Sporttest wiederholen. Die Schwimmprüfung wurde fallen gelassen, es reicht der Nachweis eines Schwimmerabzeichens. Wenn dabei jemand schwindeln sollte, fliegt das spätestens bei den Schwimmeinheiten während der Ausbildung auf.

Am zweiten Tag der Eignungsprüfung finden die ärztlichen Tests und ein Interview statt. Die Bewerber sollen spätestens drei bis fünf Monate nach der Aufnahmeprüfung erfahren, ob sie genommen werden oder nicht. Früher hat das oft länger als ein Jahr gedauert. Maximal können Bewerber 1.000 Punkte erreichen, die Mindestpunktzahl für die Aufnahme liegt im neuen Verfahren bei 197,22. Bewerbungsunterlagen können online auf www.polizeikarriere.gv.at hochgeladen werden.

Patrick Wammerl

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