Rebellischer Polizeijurist wehrt sich gegen Suspendierung

Symbolbild
Dem Leiter des Strafamts wird Amtsmissbrauch vorgeworfen. Er hat Beschwerde eingelegt.

Sechs Disziplinaranzeigen, weil er Weisungen seiner Vorgesetzten ignoriert und durch "Untätigkeit" mehrmals Verjährungen von Fällen herbeigeführt haben soll, sowie der Verdacht auf Amtsmissbrauch haben in der Vorwoche zur Suspendierung eine Polizeijuristen aus Salzburg geführt.

Hermann Winkler, Leiter des Strafamts der Landespolizeidirektion, lässt das aber nicht auf sich sitzen: "Ich habe Beschwerde gegen die Suspendierung eingelegt und werde auch nicht vor weiteren rechtlichen Schritten zurückschrecken."

"Reine Schikane"

Er fühlt sich als "Bauernopfer" für die internen Organisationsprobleme. "Das neue Computersystem zur Eingabe der Anzeigen funktioniert nicht. Wir nennen das System nicht umsonst ‚Burnout-Beschleuniger’. Es sind dadurch einige Rückstände und Verjährungen entstanden, und dafür soll ich jetzt den Kopf hinhalten", behauptet er. Die Weisungen seines Chefs seien reine Schikane gewesen, er habe sich lediglich zur Wehr gesetzt.

In seiner ersten Stellungnahme spricht Burghard Vouk, stellvertretender Landespolizeidirektor, von "Spannungen", die über einen längeren Zeitraum bestanden haben sollen. Die unabhängige Disziplinarkommission des Innenministeriums in Wien habe jetzt die Reißleine gezogen. "Es hat im Vorfeld einige Gespräche mit dem Beamten gegeben, die haben aber leider nicht gefruchtet. Die Suspendierung ist eine Sicherheitsmaßnahme, bis die Vorwürfe geklärt sind", sagt er.

In den nächsten Wochen muss der Beschuldigte vor die Disziplinarkommission treten. Die Staatsanwaltschaft Salzburg ermittelt wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch. Dann werde auch aufgearbeitet, welcher Schaden durch das Verhalten des Polizeijuristen entstanden sein könnte, sagt Vouk.

Glücksspiel-Affäre

Für Winkler ist es nicht die erste Suspendierung in seiner Polizeikarriere. Im April 2012 war ihm ein Naheverhältnis zur Glücksspielszene unterstellt worden. Er soll in mehreren strittigen Verwaltungsverfahren die Beschlagnahmen von Spielautomaten widerrechtlich aufgehoben haben. Die Suspendierung wurde drei Monate später aufgehoben. Winkler zeigte dann seinerseits Behördenvertreter, darunter Landespolizeikommandant Franz Ruf, an.

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in dieser Causa 2013 eingestellt.

Kommentare