Rauchverbot: Wirte klagen jetzt Wirte
Wirte und Gastronomen, die in ihren Lokalen weiterhin das Tabakgesetz ignorieren oder umgehen, sehen sich mit einem neuen schlagkräftigen Gegner aus den eigenen Reihen konfrontiert: Die Plattform "Interessensgemeinschaft für fairen Wettbewerb in der Gastronomie" geht über das Handelsgericht gegen Gesetzesmuffel in der Gastronomie vor. Die Initiative besteht aus etwa zwei Dutzend Wirte und einer Vielzahl an sympathisierenden Nichtrauchern.
Als Basis dient der Umstand der Wettbewerbsverzerrung. Unternehmer, die in Betrieben – gleichgültig ob Beisl, Restaurant, Disco oder Dorfwirtshaus – das Tabakgesetz (z. B. größerer Nichtraucherraum, geschlossene Türen zwischen Raucher- und Nichtraucherzone) missachten, werden beim Handelsgericht auf Unterlassung geklagt. Die daraufhin erlassenen einstweilige Verfügungen ziehen bei extremen Verstößen Beugestrafen von bis zu 100.000 Euro pro Tag (!) mit sich. In der Regel liegt das Strafausmaß bei rund 2000 Euro pro Tag.

48.000 Euro pro Tag
Gut 30 Fälle in Wien und Niederösterreich hat die Initiative bereits vor Gericht gebracht (die Liste liegt dem KURIER vor). Einen Wiener Gastronomen traf es dabei mit saftigen 48.000 Euro.
Susanne Widl, Besitzerin des Traditions-Cafés Korb in der City, hätte schon im Mai des Vorjahres bei weiteren Verstößen 32.000 Euro Strafe zahlen müssen: "Diese einstweilige Verfügung erreichte ein finanzielles Ausmaß, das ich aus kaufmännischen Gründen nicht mehr tragen kann." Widl musste reagieren: Im großen Raum des Kaffeehauses ist der Zigarettenqualm seit damals tabu – einer der ersten Prestige-Erfolge der Plattform.

Der Weg über das Handelsgericht wurde notwendig, da Hunderte Anzeigen gegen Wirte, die den Nichtraucherschutz ignorierten, im Behörden-Dickicht versandeten (der KURIER berichtete). Ein Vergleich: Das Handelsgericht Wien benötigt für eine einstweilige Verfügung durchschnittlich nur einen Monat.
Gleiches Recht für alle
"Durch das Versagen der Kontrollbehörden hat es einer privaten Initiative von Gastronomen bedurft, um Wirte dazu zu bewegen, gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Somit gibt es gleiche Bedingungen für alle", erklärt Plattform-Anwalt Bernhard Tonninger.
Obmann Peter Tappler sieht die Initiative nicht als Vernaderungs-Verein: "Wir gehen nur bei krassen Verstößen gegen den Nichtraucherschutz vor. Und wir führen vor dem Gang zu Gericht Gespräche mit den säumigen Unternehmern. Die folgenden, zum Teil harten rechtlichen Auseinandersetzungen haben wir aber allesamt gewonnen."
Einige der beanstandeten Wirte sind kürzlich sogar der Plattform beigetreten. Schließlich tritt am 1. Mai 2018 das generelle Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Der Qualm wird dann aus allen Lokalen verbannt. Bis dahin muss sich auch die Branche auf die kommende Rauchfreiheit einstellen.
Vereinsobmann Tappler geht auch mit der Wirtschaftskammer (WKO) hart ins Gericht: "Es gibt in der Kammer eine Abteilung gegen Wettbewerbsverstöße. Die dürfte aber einen Maulkorb verpasst bekommen haben. Denn in der Gastronomie wird offen gegen Gesetze verstoßen."
"Kompletter Blödsinn"

Die Initiative "Interessensgemeinschaft für fairen Wettbewerb in der Gastronomie" begann seine Arbeit in Wien und Niederösterreich. Nach den ersten Erfolgen melden sich, so im Ö1-Morgenjournal zu hören, auch immer mehr Interessenten aus anderen Teilen Österreichs. Tappler: "Wir wollen zumindest in den Landeshauptstädten Salzburg, Linz und Graz aktiv werden."
Vor allem im ländlichen Bereichen werde das Tabakgesetz ohne rechtliche Konsequenzen ignoriert. In vielen Gemeinden existiere überhaupt nur noch ein Dorfwirt. Die Frage, ob da geraucht werden darf, stelle sich so gut wie nicht. Und gibt es mehrere Mitbewerber, verliere meist jener Wirt, der Nichtraucher bevorzugt, wichtiges Stammpublikum.
Vor allem in den Diskotheken werde der Nichtraucherschutz nach Belieben umgangen. Tappler: "Auch weil es ab Mitternacht keinerlei Kontrolle durch Behörden gibt." Die Initiative will aber nicht vernadern, sondern auf die Zeit nach dem 1. Mai 2018 aufmerksam machen. Denn ab diesem Stichtag gilt das generelle Rauchverbot in der Gastronomie. Verlegen sich Lokale schon jetzt auf die qualmfreie Situation, können sich Zigtausende rauchende Gäste darauf einstellen.
Ab Mai 2018 rechnen Experten mit einer Anzeigen-Flut wegen Ruhestörung. Denn dann werden die Raucher vor den Lokalen stehen und für Lärm sorgen.
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