Raucher auf Tabakmesse angezeigt: Trafikanten über Behörde empört

Das Tabakgesetz untersagt das Rauchen an öffentlichen Räumen
Branchensprecher sieht rechtliche Unschärfe im Tabakgesetz. Anwalt entgegnet: Strafen sind legitim, weil eine Messehalle ein öffentlicher Ort sei.

38 Aussteller der Tabak-Industrie wollten am vergangenen Wochenende im Veranstaltungszentrum Brandboxx in Bergheim bei Salzburg ungestört ihre Waren bei der Fachmesse "Feuer & Rauch" bewerben. Der Zutritt war gemäß der Ankündigung auf der Internetseite der Betreiber "ausschließlich für beteiligte Personenkreise der Branche, die mit Rauchwaren im engsten Sinne zu tun haben" möglich. Damit wollten die Veranstalter jenem Rauchverbot aus dem Weg gehen, dass das Salzburger Messegelände Anfang des Jahres für sämtliche Veranstaltungen erlassen hatte.

Doch die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung machte den Verantwortlichen einen Strich durch die Rechnung. Kontrollore marschierten auf, um das Rauchverbot zu exekutieren, das an öffentlichen Orten einzuhalten ist. Laut einem Bericht des ORF wurden mehrere rauchende Personen und der Veranstalter der Messe angezeigt. Der Bezirkshauptmann behauptete demnach, bereits im Juni schriftlich gewarnt zu haben, dass das Rauchverbot einzuhalten sei.

Raucher auf Tabakmesse angezeigt: Trafikanten über Behörde empört
josef prirschl, bundesobmann wko tabaktrafiken
Josef Prirschl, Obmann des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer, spricht angesichts des Rauchverbots auf der Fachmesse von einer "Groteske". "Das ist so, als würde ich auf einer Weinmesse keinen Wein verkosten können", meint Prirschl. Er sieht einen Graubereich im Tabakgesetz. "Es geht um die Definition, was ein öffentlicher Raum ist." Dieser ist im Rechtstext als Ort definiert, "der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann".

Beschränkter Zutritt

Trafikanten hatten laut Ausschreibung im Internet jeweils eine persönliche Einladung zur Messe samt Registrierungscode erhalten. Der Zugang war somit beschränkt. Für den Wiener Rechtsanwalt Manfred Ainedter, einem bekennenden Gegner des Tabakgesetzes, tut das nichts zur Sache. Er empfindet den Sachverhalt zwar als skurril, stellt aber klar: "Das entspricht der Rechtslage, weil das Gebäude ein öffentliches ist." Daran würden auch die Zugangsbeschränkungen für die Besucher nichts ändern. Ainedter vergleicht es mit geschlossenen Veranstaltungen in Wirtshäusern, die ja auch öffentliche Orte seien und somit dem Rauchverbot unterliegen würden. "Die Veranstalter hätten Privaträume anmieten müssen, um das Rauchverbot im Tabakgesetz zu umgehen", meint Ainedter.

Vom Veranstalter der Messe, dem Österreichischen Wirtschaftsverlag, war am Dienstag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Trafikanten-Obmann Prirschl ist bisher jedenfalls kein ähnlicher Vorfall bekannt. Er gibt sich kämpferisch: Man sei "nicht unglücklich" über die Anzeigen und wolle mit dem Wirtschaftsverlag die Verwaltungsstrafen gerichtlich anfechten. "Wenn das nicht in unserem Sinne ausgeht, ist die Politik angehalten, das Gesetz zu adaptieren", fordert Prirschl.

Zum Rauchverbot in öffentlichen Räumen stellt das Gesundheitsministerium in einem Infoblatt klar: Zutrittsbeschränkungen wie z. B. das Erfordernis einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung, nehmen einer Einrichtung nicht den Charakter eines öffentlichen Ortes. Auch Auflagen für den Zutritt zu einem öffentlichen Ort, wie etwa Altersuntergrenzen für den Eintritt in Diskotheken, Bars, Nachtklubs usw., machen einen Ort nicht zu einem nicht-öffentlichen-Ort. D. h. dass auch in diesen Fällen Rauchverbot gilt.

Bis zu einer Novelle des Tabakgesetzes 2008 waren gemeinnützige Veranstaltungen ausgenommen. Seither darf beispielsweise bei Feuerwehr-Zeltfesten auch nicht mehr in geschlossenen Räumen geraucht werden.

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