Ausgebremste Raser: Wie viele Kfz bisher beschlagnahmt wurden
Seit März 2024 können Autos von Rasern beschlagnahmt werden (Symbolbild).
Knapp 80 PS, ein Jahr alt und rund 9.000 Kilometer auf dem Tacho: Die grüne Kawasaki „Ninja ZX-4RR“ ist für Motorradfans offensichtlich ein Schnäppchen, 39 Gebote gingen bis Dienstagmittag bereits für das Bike ein, das im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom Dorotheum in Traun feilgeboten wird. Der Rufpreis von 800 Euro wurde bereits um ein Vielfaches überboten.
18-jähriger Raser ist Bike los
Die Kawasaki ist das erste Motorrad, das in Folge von behördlicher Beschlagnahme in Oberösterreich versteigert wird: Sein früherer Eigentümer, ein 18-Jähriger, war damit mit 206 km/h auf der Westautobahn (A1) unterwegs und damit mehr als doppelt so schnell, als in dem Bereich erlaubt.
Seit 1. März 2024 droht Lenkern und Lenkerinnen, die erheblich zu schnell unterwegs waren, nicht nur Führerscheinentzug und Verwaltungsstrafe, sondern auch der endgültige Verlust ihres Fahrzeuges.
Wie viele Kfz beschlagnahmt wurden . . .
Die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate der Statuarstädte können anordnen, diese Kfz einzuziehen: Das kam in Österreich seither 569 Mal vor (Stand 30. 6. 2026), am häufigsten in Niederösterreich (145), Wien (87) und Tirol (86).
Beschlagnahme und eventuelle spätere Verwertung eines Kfz gelten:
- Bei erstmaligem Verstoß: Im Ortsgebiet wird das Tempolimit um 80 km/h und mehr überschritten, außerhalb des Ortsgebietes um 90 km/h und mehr.
- Bei Wiederholungstätern: Im Ortsgebiet wird das Tempolimit um 60 km/h und mehr überschritten, außerhalb des Ortsgebietes um 70 km/h und mehr.
. . . und wie viele versteigert
Allerdings waren das nur vorläufige Beschlagnahmen, sie gelten für zwei Wochen. In der Zeit läuft die Behördenmaschinerie im Hintergrund: Geprüft wird, ob der Lenker oder die Lenkerin Eigentümer ist oder die Tempomessung korrekt durchgeführt wurde. Tatsächlich versteigert - oder verschrottet, wenn nicht mehr lukrativ genug - wurden deshalb in den mehr als zwei Jahren rund 20, wie sich aus unterschiedlichen Berichten der Bundesländer ergibt.
Wohin fließt der Erlös?
Eine österreichweit abrufbare Liste gibt es nicht, denn für die Verwertung sind die Länder bzw. die Bezirkshauptmannschaften zuständig, also rund 80 Strafbehörden. Den Erlös erhalten der Verkehrssicherheitsfonds und die zuständige Bezirksbehörde.
Diese Zahlen könnten ab Herbst kommenden Jahres deutlich steigen. Ab 1. Oktober 2027 gelten schärfere Regeln: Künftig können auch Leasing-, Miet- oder Firmenautos beschlagnahmt werden. Das sorgte bereits für massive Bedenken in der Branche und war ursprünglich in der Form eigentlich nicht geplant.
Höchstgericht strich Ausnahmen
Doch der Verfassungsgerichtshof hob im April die Ausnahmeregelungen für eben jene Fahrzeuge auf, den Anstoß gab ein Antrag des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark. Das Höchstgericht befand, die Unterscheidung der Eigentumsverhältnisse sei gleichheitswidrig: „Um den angestrebten Zweck zu wahren, ist es unabdingbar, dass die Beschlagnahme und der Verfall nicht durch einfache zivilrechtliche Gestaltungen wie Leasing verhindert werden können.“
Der VfGH hob den entsprechenden Passus in der Straßenverkehrsordnung auf, damit fallen auch Pkw von Angehörigen eines Rasers unter die Androhung der Beschlagnahme. Ausgenommen sind nur noch gestohlene Autos.
Autobesitzer soll belangt werden
Dass das Verleihen eines Autos unerwartete Folgen haben kann, musste jüngst auch ein Salzburger feststellen. Der Mann lieh einem 39-jährigen Bekannten seinen Wagen, der raste dann am Wochenende allerdings mit 225 km/h auf einer Strecke, auf der Tempo 100 galt. Eine Zivilstreife verfolgte den Lenker, den erst ein Unfall stoppte, er wurde angezeigt. Allerdings besitzt er keinen Führerschein - und genau aus dem Grund wird nun laut ORF auch der Eigentümer des Autos angezeigt: Kfz dürften nur „berechtigten Personen“ überlassen werden, begründete die Landespolizeidirektion Salzburg. Bis zu 5.000 Euro Geldbuße sind möglich.
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