Prügelvideo-Skandal: Verteidiger beruft gegen "überzogenes Urteil"

Prozess um mitgefilmte Körperverletzung
Strafverteidiger rechnet sich gute Chancen aus, die Strafhöhe zu kippen.

Im sogenannten Prügelvideo-Prozess rund um den zweifachen Kieferbruch von Patrycja D. hat eine sechsköpfige Jugendbande aus Wien-Donaustadt Mitte Februar 2017 empfindliche Strafen ausgefasst. Der mutmaßliche Haupttäter Amirchan M. erhielt mit 24 Monate Haft, die Hälfte davon bedingt, die höchste Strafe; die niedrigsten Strafen erhielten zwei Mädchen mit zwölf Monaten bedingt. Ein Verdächtiger, dem vorgeworfen worden war, dass er die Tat der anderen nicht verhindert habe, ging aber mit einem Freispruch heim. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Nun wurde das schriftliche Urteil, das 34 Seiten umfasst, den Verteidigern zugestellt. Jörg Zarbl, Strafverteidiger der 16-jährigen Viertbeschuldigten Maria D., wird gegen das Urteil Berufung einlegen, und außerdem beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine Nichtigkeitsbeschwerde einbringen.

"Geständig gewesen"

Prügelvideo-Skandal: Verteidiger beruft gegen "überzogenes Urteil"
Wiener Anwalt und Strafverteidiger Jörg Zarbl
Er rechnet sich gute Erfolgschancen aus. "Das Urteil ist total überzogen und ich bin fest davon überzeugt, dass das Urteil in dieser Strafhöhe nicht halten wird", sagt Zarbl zum KURIER. "Meine Mandantin war vollinhaltlich geständig und bereut die Tat zutiefst." Nachsatz: "Sie wurde für vier Ohrfeigen zu zwölf Monaten bedingt verurteilt, also zu einer exorbitant hohen Strafe. Denn es sind die Strafbemessungsgründe falsch angewendet worden."

Laut dem Verteidiger ist die sogenannte Generalprävention, also abschreckende Öffentlichkeitswirkung eines Urteils, im Jugendstrafrecht gar nicht vorgesehen. Außerdem habe seine Mandantin bereits im Gerichtssaal 100 Euro Schmerzensgeld an das Opfer übergeben. Insgesamt muss sie 500 Euro zahlen. Wie berichtet war diese schwere Körperverletzung gefilmt und ins Internet gestellt worden. Das Video wurde drei Millionen Mal geklickt.

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