Prügelvideo-Skandal: Verteidiger beruft gegen "überzogenes Urteil"
Im sogenannten Prügelvideo-Prozess rund um den zweifachen Kieferbruch von Patrycja D. hat eine sechsköpfige Jugendbande aus Wien-Donaustadt Mitte Februar 2017 empfindliche Strafen ausgefasst. Der mutmaßliche Haupttäter Amirchan M. erhielt mit 24 Monate Haft, die Hälfte davon bedingt, die höchste Strafe; die niedrigsten Strafen erhielten zwei Mädchen mit zwölf Monaten bedingt. Ein Verdächtiger, dem vorgeworfen worden war, dass er die Tat der anderen nicht verhindert habe, ging aber mit einem Freispruch heim. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Nun wurde das schriftliche Urteil, das 34 Seiten umfasst, den Verteidigern zugestellt. Jörg Zarbl, Strafverteidiger der 16-jährigen Viertbeschuldigten Maria D., wird gegen das Urteil Berufung einlegen, und außerdem beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine Nichtigkeitsbeschwerde einbringen.
"Geständig gewesen"
Laut dem Verteidiger ist die sogenannte Generalprävention, also abschreckende Öffentlichkeitswirkung eines Urteils, im Jugendstrafrecht gar nicht vorgesehen. Außerdem habe seine Mandantin bereits im Gerichtssaal 100 Euro Schmerzensgeld an das Opfer übergeben. Insgesamt muss sie 500 Euro zahlen. Wie berichtet war diese schwere Körperverletzung gefilmt und ins Internet gestellt worden. Das Video wurde drei Millionen Mal geklickt.
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