Prozess: Polizistin schwer verletzt, Asylwerber verurteilt

Prozess: Polizistin schwer verletzt, Asylwerber verurteilt
Der Mann zeigte sich geständig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 20-jährige Asylwerber ist bei dem Prozess in Salzburg zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, rechtskräftig verurteilt worden. Der geständige Somalier wurde wegen schwerer Körperverletzung, räuberischen Diebstahls, Diebstahls und Nötigung sowie wegen Einbruchsdiebstahls und tätlichen Angriffs gegen einen Beamten schuldig gesprochen.

Der Hauptvorwurf: Der Somalier sei in Salzburg einer Polizistin in Zivil nachgegangen und habe sie vor ihrer Haustüre geschlagen. Die 30-Jährige erlitt Prellungen und zwei blutende Wunden am Kopf, die genäht werden mussten.

Der Angeklagte zeigte sich zu Beginn des Prozesses zu den (Einbruch-)Diebstählen geständig, nicht aber zur Körperverletzung. Er habe in jener Nacht am 31. Juli 2016 mit dem Bus zu einer Caritas-Unterkunft zurückkehren wollen, sich dann nicht mehr ausgekannt und deshalb wissen wollen, wie er zum Bahnhof komme. Die Frau habe ihn vor dem Haus mit der flachen Hand geschlagen. Und weil nicht nur er, sondern auch sie betrunken gewesen sei, sei sie "150 Mal" auf den Boden gefallen. Daher würden auch ihre Verletzungen stammen. "Ich habe sie nicht geschlagen", beteuerte der zum Tatzeitpunkt noch 19-Jährige der vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski.

Angeklagter bat um Vergebung

Doch als die Richterin nachhakte und den Beschuldigten mit dem Anklagevorwurf konfrontierte, wonach er der Frau ins Gesicht geschlagen, diese zu Boden gestürzt sei, und Zeugen beobachtet hätten, wie er auf ihrem Rücken gesessen sei, lenkte er nach einer Unterredung mit seinem Verfahrenshelfer ein. "Ja, ich bekenne mich schuldig. Ich bitte um Vergebung", zeigte er Reue. Nachbarn hatten damals die Schreie der Frau gehört. Sie holten die Polizei und hielten den Verdächtigen fest, bis die Beamten eintrafen. Die Verletzte befand sich 29 Tage im Krankenstand, deshalb forderte die Landespolizeidirektion einen Schadensersatz-Zuspruch in Höhe von 2.946,98 Euro.

Der Bursch hatte damals 2,24 Promille Alkohol im Blut, war aber laut Staatsanwältin Barbara Fischer zurechnungsfähig. Sie lastete ihm auch an, dass er im Vorjahr aus zwei Tankstellenshops in der Stadt Salzburg Getränke, darunter eine Wodkaflasche, und ein Fahrrad gestohlen habe. Am 24. August habe er den Tankwart, der ihn festhalten wollte, mit einer Bierflasche bedroht. Beim zweiten Diebstahl am 13. November, bei dem es ebenfalls zu einem Gerangel mit dem Tankwart gekommen war, habe er sich gegen die Festnahme gewehrt.

Schwierige Lebenssituation

Vor Gericht meinte der Angeklagte noch, er habe vergangenen Sommer wegen seiner schwierigen Lebenssituation immer wieder Alkohol getrunken, dabei sei er "außer Kontrolle" geraten. Wegen des Übergriffs auf die Polizistin wurde zunächst gegen den Burschen auch wegen versuchter Vergewaltigung ermittelt. Dieses Verfahren wurde aber mangels Beweise eingestellt. Die Ermittlungen gegen die Beamtin wegen Körperverletzung - auch der Asylwerber hatte Verletzungen erlitten - wurden ebenfalls eingestellt. Ihre Notwehr-Version war glaubhaft.

Der 20-Jährige kam 2014 nach Österreich, sein Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Am 24. August 2016 reiste er illegal nach Deutschland. Er wurde in Bayern wegen unerlaubter Einreise festgenommen und aufgrund eines europäischen Haftbefehls im Oktober nach Salzburg ausgeliefert. Der Antrag auf U-Haft der Staatsanwaltschaft Salzburg wurde vom Gericht zunächst abgelehnt. Nach seiner Festnahme im November wurde er in Untersuchungshaft genommen.

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