Prozess: Mutter legte Neugeborenes im Winter in Mülltonne ab

Prozess: Mutter legte Neugeborenes im Winter in Mülltonne ab
Die 34-Jährige muss sich vier Jahre später am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Der Bub wurde adoptiert und ist wohlauf.

Eine 34 Jahre alte Kärntnerin muss sich am 26. November wegen versuchter Tötung eines Neugeborenen vor Gericht verantworten. Das erklärte der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl, am Mittwoch auf Anfrage der APA. Die Frau hatte im Jänner 2016 ihr Baby kurz nach der Geburt in einer Mülltonne abgelegt. Zu dieser Zeit herrschte grimmige Kälte. Das Kind wurde rechtzeitig entdeckt und ins Spital gebracht.

Kind schreien gehört

Eine Frau, die vor dem Haus im Klagenfurter Stadtteil St. Ruprecht eigentlich nur ihren Abfall in die Mülltonne werfen wollte, fand das Neugeborene. Sie habe das Kleinkind schreien gehört und in der Tonne gesucht, bis sie den Buben gefunden hätte. Dann habe sie sofort die Polizei alarmiert und den Säugling solange gewärmt, bis die Rettung gekommen sei.

Das Kind war in ein Tuch gewickelt und befand sich in einer Tasche. Wie lange es in der Tonne gelegen war, konnte nicht geklärt werden, viel länger hätte es aber wohl nicht mehr überlebt.

Das Baby war extrem unterkühlt, laut Anklage betrug die Körpertemperatur nur noch 21 Grad, als es ins Eltern-Kind-Zentrum kam. Die Ärzte erhöhten die Körpertemperatur langsam und versorgten das Kind intensivmedizinisch.

Zwei Wochen, nachdem das Baby gefunden worden war, wurde es von einem Ehepaar adoptiert, Folgeschäden trug der Bub keine davon.

Anklage wegen versuchter Tötung

Mehr als drei Jahre später machte die Polizei die Mutter ausfindig, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, die Frau erhob dagegen Einspruch beim Oberlandesgericht Graz. Der Einspruch wurde laut Liebhauser-Karl jedoch abgelehnt, der Akt kam nach Klagenfurt zurück und landete bei Richter Dietmar Wassertheurer. Angeklagt ist die Frau wegen versuchter Tötung eines Kindes bei der Geburt (Paragraf 79 StGB), wofür ein Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorgesehen ist.

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