Prozess: Jäger wirft Tieraktivisten "Hetzkampagne" vor

VgT-Anwalt Bernd Haberditzl (li.) und sein Mandant Martin Balluch
Maximilian Mayr-Melnhof klagte erneut den Verein gegen Tierfabriken und dessen Obmann Martin Balluch.

Verbale Feindseligkeiten, gegenseitige schwere Vorwürfe und ein Schreiduell der beiden Anwälte: Die emotionale Auseinandersetzung zwischen dem Salzburger Großgrundbesitzer und Jäger Maximilian Mayr-Melnhof und dem Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), Martin Balluch, ist am Freitag in die nächste Runde gegangen. Zwischen den beiden schwelt ein heftiger Streit um ein 500 Hektar großes Gatter, in dem Mayr-Melnhof Wildschweine jagt. Der VgT pocht darauf, diese Jagdform abzuschaffen.

Mayr-Melnhof hatte kürzlich Privatanklage gegen Balluch und seinen Verein sowie gegen zwei Studentinnen wegen übler Nachrede eingebracht. Zu einem Wiedersehen der beiden Kontrahenten kam es am Freitag dennoch nicht: Mayr-Melnhof verweilt laut seinem Anwalt derzeit im Ausland.

"Wie im Wilden Westen"

Der erste Prozesstag am Salzburger Landesgericht drehte sich um "Fahndungsplakate", die im vergangenen Juni unter anderem auf Mistkübeln in der Stadt Salzburg angebracht wurden. Darauf zu sehen war das Konterfei Mayr-Melnhofs, und die Aufschrift "Wanted" mit dem Verweis auf die "perverse Tierquälerei im Jagdgatter".

Mayr-Melnhofs Anwalt, Maximilian Schaffgotsch, sprach von einer " Hetzkampagne", die einer "öffentlichen Hinrichtung" im Stile eines "Strafverbrechers im Wilden Westen" gleichkomme. "Hier geht es um die potenzielle Vernichtung von Existenzen – einschließlich deren Kinder", meinte Schaffgotsch zum Richter.

Balluch bestritt, selbst mit den Aufklebern etwas zu tun zu haben. Die beiden mitangeklagten Studentinnen, die sich dazu geständig zeigten, die Pickerl angebracht zu haben, habe er erst zu einem späteren Zeitpunkt kennengelernt. Die jungen Frauen entschlugen sich weiteren Aussagen, weil gegen sie noch ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung läuft.

"Herr Mayr-Melnhof persönlich interessiert uns überhaupt nicht", meinte Balluch. Er wolle nur ein österreichweit geltendes Verbot von Gatterjagden erreichen. Diese seien nur noch in Niederösterreich und Salzburg erlaubt. Balluchs Anwalt, Bernd Haberditzl, legte nach: "Der Herr Mayr-Melnhof will, dass die Hetzjagd endet? Dann sind wir uns eh einig: Er soll die Hetzjagd in seinem Gatter unterlassen."

Anklage ausgedehnt

Noch am Montag hatte Mayr-Melnhofs Anwalt die Anklage ausgedehnt. Der Vorwurf: Balluch habe auf seiner Facebook-Seite Postings von anderen Nutzern mit Beleidigungen, Drohungen und Beschimpfungen gegen Mayr-Melnhof nicht gelöscht. Schaffgotsch fordert für seinen Mandanten deswegen 33.000 Euro Schadenersatz. Dieser Aspekt wird allerdings erst bei der Fortsetzung der Verhandlung am 4. Mai berücksichtigt.

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