Schuldspruch im Kärntner Mordprozess

Landesgericht Klagenfurt: 32 Monate Haft für den Mann.
Landesgericht Klagenfurt. Geschworene sahen Mord-Vorwurf bewiesen. 16 Jahren Haft verurteilt.

Ein 56-jähriger Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt des Mordes an seiner Ex-Lebensgefährtin schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Er soll der Frau im Dezember 2016 mit einer Eisenstange und Fußtritten tödliche Verletzungen zugefügt haben.

Die Geschworenen folgten somit der Argumentation der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert. Die Geschworenen war einstimmig zu diesem Schluss gekommen. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Staatsanwältin Sandra Agnoli Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Psychiater und Gutachter am Wort

Im Prozess hatte der psychiatrische Sachverständige einen "heftigen Affektzustand" als nachvollziehbar bezeichnet. Der Angeklagte habe zum Tatzeitpunkt aber "keine schwere psychische Beeinträchtigung" gehabt. Der Gerichtsgutachter bezeichnete die Verletzungen des Opfers mit einer "eskalierten Tötungsabsicht" vereinbar.

Weiters sagte der Psychiater, der Angeklagte habe eine "nicht sehr ausgeprägte" narzisstische Persönlichkeitsstruktur und ein erhöhtes Bedürfnis nach Anerkennung. Deshalb sei er auch besonders empfindlich gegen Kränkung und Zurücksetzung. Den Affektzustand führte er auf die Kränkung, verursacht durch die Trennung und die angenommene neue Partnerschaft seiner Ex-Freundin, zurück. Der Angeklagte sei sich der Tat jedoch bewusst gewesen, habe danach kein Mitgefühl mit dem Opfer gehabt und sich nur darum gesorgt, wie es nun mit ihm weitergehen würde, sagte der Psychiater auch.

Der Gerichtsgutachter schilderte die schweren Verletzungen des Opfers. Die unmittelbare Todesursache sei ein Stich "mit besonderer Heftigkeit" in den Hals gewesen, der Halswirbelsäule und Schlagader durchtrennt habe. Dabei sei die Frau schon auf dem Boden gelegen und möglicherweise noch bei Bewusstsein gewesen, erklärte er.

Eisenstange

Die ersten Verletzungen - Schläge mit einer Eisenstange auf Kopf, Nacken und oberen Rückenbereich - seien dem Opfer von hinten und hinten seitlich zugefügt worden, sagte der Sachverständige. Mit dieser schmalen Eisenstange habe der mutmaßliche Täter daraufhin auch zweimal in den Hals seines Opfers gestochen. Weitere Schädelfrakturen stammten laut Gutachter von anschließenden Tritten gegen den Kopf, die ebenfalls Blutungen im Gehirn auslösten.

Die Tochter des Opfers erzählte als Zeugin, ihre Mutter habe sich nicht mehr so sicher gefühlt und sei auch von der Mutter des Angeklagten gewarnt worden, dass dieser "nicht mehr er selbst" sei. Zur Tatwaffe befragt, erklärte sie, ähnliche Eisenstangen seien in der Holzhütte aufbewahrt worden. Bei den Mistkübeln sei sicher keine gelehnt, wie es der Angeklagte ausgesagt hatte. Das bestätigte auch der Sohn der Toten, der mit seiner Mutter in dem Haus gelebt hatte. Bei den Mülltonnen sei sicher keine Eisenstange gewesen, er sei jeden Tag an der Stelle vorbeigegangen, das wäre ihm aufgefallen, erklärte er.

Der Nachbar berichtete, er sei mit seiner Frau vor dem Fernsehapparat gesessen, als er Hilfeschreie gehört habe. Als er nachgeschaut habe, habe er die Frau zwischen Garage und Hausecke reglos auf dem Boden liegen gesehen. Der Angeklagte sei über ihr gestanden.

Geschworene zogen sich zur Beratung zurück

Im abschließenden Plädoyer erneuerte Staatsanwältin Sandra Agnoli den Vorwurf des Mordes. Für sie ist die Verantwortung des Mannes, dass er das Opfer nicht habe töten wollen, keineswegs glaubwürdig. "Wozu nimmt man dann eine so massive Eisenstange in die Hand?" fragte sie. Jede Tötung im Zorn sei auch nicht gleich mit Totschlag zu erklären. Bei Beziehungstaten seien immer Emotionen im Spiel. "Den eiskalten Killer gibt es nur im Fernsehen", sagte sie.

Verteidiger Hans Gradischnig erklärte, er wisse, dass dem Angeklagten die Tat leidtue und wies die Geschworenen darauf hin, dass sie im Zweifel für den Angeklagten, also für Totschlag, entscheiden müssten. Die Sachverständigen hätten seiner Ansicht nach das Faktum des Totschlags bestätigt.

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