Prager Autor will neuen Prozess

Stephan Templ tritt Montag seine Haftstrafe an
Restitutionskrimi: Der Journalist hat vor seinem Haftantritt Antrag auf Wiederaufnahme gestellt.

Kurz bevor der Prager Journalist und Historiker Stephan Templ am kommenden Montag seine einjährige Haftstrafe in Wien antritt, hat er einen Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens eingebracht. Der Autor hat eine bemerkenswerte Entscheidung der Schiedsinstanz für Naturalrestitution ausgegraben, die seine Verurteilung wegen Betruges noch abstruser erscheinen lässt.

Templ hatte – wie berichtet – bei der Restitution eines Palais in Wiener Rathausnähe für seine Mutter einen Zuspruch im Wert von 1,1 Millionen Euro erwirkt und dabei seine Tante unterschlagen. Laut der unabhängigen Schiedsinstanz für Naturalrestitution, die über Anträge auf Rückgabe von Vermögenswerten aus öffentlichem Eigentum nach dem Entschädigungsfondsgesetz entscheidet, trifft Antragsteller keine Pflicht zur Bekanntgabe anderer Anspruchsberechtigter.

Strafrechtliche Relevanz

Wörtlich heißt es in der Entscheidung: „... dass eine strafrechtlich (oder sonst wie) sanktionierte Pflicht, als Erbe in einem Verlassenschaftsverfahren die Existenz weiterer Erben bekannt zu geben, nicht besteht. Strafrechtliche Relevanz hätte nur eine falsche Aussage bei einer förmlichen Vernehmung zur Sache, etwa im Rahmen der Todesfallsaufnahme...“

Genau das, nämlich das Verschweigen seiner Tante als weitere mögliche Anspruchsberechtigte, wurde Templ zum Vorwurf gemacht und als Betrug gewertet. Templs Anwalt Christian Leskoschek beantragt im Wiener Landesgericht eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens und einen Freispruch.

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