Polizist mit Pistole (be)suchte Nebenbuhler

Polizist mit Pistole (be)suchte Nebenbuhler
Freundin hatte neuen Mann kennengelernt. Er versuchte, diesen über das interne System ausfindig zu machen.

In TV-Krimis mit vorhersehbarer Handlung gibt es meist diesen einen Polizisten: Leicht heruntergekommen und verzweifelt nimmt er das Gesetz selbst in die Hand und löst den Fall (innerhalb der Sendezeit). Derartige Beamte sind eine Fiktion, doch diesmal musste sich auch die Disziplinarkommission des Innenministeriums mit so einem Fall befassen.

Der Mann saß im Juni 2018 auf einer Polizeiinspektion und war sichtlich verzweifelt. Seine Lebensgefährtin hatte ihm soeben eröffnet, dass sie einen Neuen habe. Der Beamte ging deshalb in seiner Freizeit und zivil auf die Inspektion und versuchte, den Nebenbuhler ausfindig zu machen.

Abfragen im Computer

Über die internen Systeme (PAD und ZMR) fragte er deshalb illegal die Adresse des Mannes ab – und stattete ihm einen Besuch ab. Zuvor schnallte sich der Polizist noch seine Glock-Dienstpistole um. Doch statt des vermeintlichen Nebenbuhlers öffnete dessen Freundin die Tür. Der Beamte zeigte ihr den Dienstausweis und fragte nach ihrem Lebensgefährten. Da dieser nicht anwesend war, gab er ihr zunächst die dienstliche Visitenkarte, forderte dann aber die Telefonnummer des Betroffenen.

Dieser rief schließlich an. Doch danach wurde auch die Dienststelle aufmerksam und leitete ein Disziplinarverfahren ein. Der Beamte ging daraufhin in den Krankenstand und unterzog sich einer Psychotherapie.

Im Verfahren betonte sein Anwalt, dass der Polizist niemandem etwas zu Leide tun wollte. Der Beamte zeigte sich reuig und geständig. Die Disziplinarkommission fällte deshalb ein mildes Urteil, der Polizist muss nun 2.500 Euro (in fünf Monatsraten) Strafe zahlen.

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