Polizei: Längere Observation mit neuem Gesetz

Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Schwechat
260 Personen sind in Österreich als terrorverdächtig eingestuft.

Wie geht Österreich um mit jenen 260 Personen, die vom Verfassungsschutz als terrorverdächtig eingestuft sind? Können sie ebenso wie einige Attentäter von Paris zuschlagen, obwohl sie unter "Beobachtung" stehen?

Karl Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, erklärt dazu: "Niemand in Europa kann derzeit einen Anschlag ausschließen. Aber unser Verfassungsschutz hat die hiesige Szene recht gut im Blick."

Der österreichische Verfassungsschutz hat gegenüber den Kollegen in Deutschland, Frankreich und Belgien den Vorteil, dass die hiesige Dschihadistenszene noch einigermaßen überschaubar ist. Große, unkontrollierbare Rückzugsgebiete wie das Brüsseler Stadtviertel Molenbeek gibt es hierzulande nicht.

Wohl stehen in Österreich 260 Personen unter Verdacht, am Bürgerkrieg in Syrien teilzunehmen oder teilgenommen zu haben. Nach ihrer Heimkehr gelten sie bei den Behörden als potenzielle Terroristen. Aktivitäten von Heimkehrern reichen vom Sammeln von Geldbeträgen bis zur Durchführung von Anschlägen.

Sie zu überwachen, würde einen hohen Personalaufwand erfordern. Doch diese Zahl 260 reduziert sich um jene 140 Personen, die sich laut Geheimdienstinformationen derzeit im Kriegsgebiet aufhalten. Diese werden für den Verfassungsschutz erst wieder nach ihrer Rückkehr interessant. Weitere 37 Personen, bei denen die Verdachtslage für eine gerichtliche Verfolgung ausreicht, sitzen derzeit in U-Haft oder in Strafhaft. Damit reduziert sich die Zahl der tatsächlich überwachungsbedürftigen "Gefährder", die sich noch auf freiem Fuß befinden, auf 83 Personen.

Staatsschutzgesetz

Die Verfassungsschutzbeamten hoffen, mit der derzeit geltenden Rechtslage noch bis zum 1. Juli irgendwie durchzukommen. Dann tritt nämlich das neue Staatsschutzgesetz in Kraft. Derzeit dürfen sie einen potenziellen Terroristen nur neun Monate überwachen. Wenn der so lange "brav" bleibt, muss die Polizei nach Ablauf dieser Frist seine Daten löschen. Mit dem neuen Staatsschutzgesetz bleibt er sechs Jahre unter Beobachtung.

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