Pflegemisere: Fördergelder nur bei Qualitätsstandards

Pflegemisere: Fördergelder nur bei Qualitätsstandards
Ex-Rechnungshof-Präsident Moser kritisiert säumige Politik

Hohe Wellen schlägt der aktuelle Bericht der Volksanwaltschaft zu den Zuständen in heimischen Alten- und Pflegeheimen. Wie berichtet, fand sie in zahlreichen Heimen gravierende Missstände: von Patienten, die wegen Personalnot nicht ausreichend versorgt werden, bis hin zu Bewohnern, die mit Medikamenten ruhiggestellt werden.

Solche Zustände seien schon seit Langem bekannt, kritisiert nun der ehemalige Rechnungshof-Präsident Josef Moser gegenüber dem KURIER. Und er verweist auf entsprechende Rechnungshofberichte in den vergangenen Jahren. 2014 habe es zudem eine Pflege-Enquete gegeben, weiters eine Arbeitsgruppe zum Thema. "Sie wurde unverrichteter Dinge wieder eingestellt", sagt Moser. "Es kann nicht sein, dass sich auch jetzt wieder Bund und Länder die Verantwortung gegenseitig zuschieben. Die Pflegebedürftigen bleiben dabei auf der Strecke."

Über seine Geldmittel hätte der Bund durchaus die Möglichkeit, auf die Länder Druck auszuüben, ist Moser überzeugt.

Vor einigen Jahren wurde der Pflegefonds beim Sozialministerium eingerichtet, der mit jährlich 350 Millionen Euro dotiert ist. Erst kürzlich wurde er bis 2021 verlängert, mit einer Valorisierung von jährlich 4,5 Prozent. Mit dem Geld werden Aufwendungen der Länder und Gemeinden für Langzeitpflege finanziert.

Geht es nach dem Ex-Rechnungshofpräsidenten, soll künftig die Ausschüttung der Mittel an bestimmte Qualitätskriterien gekoppelt werden. "Es geht hier um Mindeststandards wie etwa das Zahlenverhältnis zwischen Pflegern und Betreuten, die Qualifikation des Personals oder die vorhandene Infrastruktur." Vor allem Letzteres sei in den Bundesländern völlig unterschiedlich geregelt.

Länder zuständig

Man sei natürlich an Verbesserungen in der Pflege interessiert, betont ein Sprecher des Sozialministeriums. Die Kompetenz für Pflegeheime liege aber bei den Ländern. "Das ist auch der Grund, warum es bundesweit keine einheitlichen Qualitätsstandards, Personenschlüssel und Vorgaben für die Tarife gibt", sagt ein Sprecher.

Dennoch seien zuletzt Schritte zur Harmonisierung gelungen, etwa bei der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kostenverrechnung oder bei der Anzahl des Personals und der Art der zu erbringenden Leistungen. "Teilweise war jedoch leider noch keine Einigung mit den Ländern zu erzielen", räumt der Sprecher ein.

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