Opfer wurden fünf Mal getroffen

300 Polizisten suchen nach dem Verdächtigen
Nach Doppelmord in Stiwoll soll der Verdächtige in anderen Bundesländern gesehen worden sein.

Mehr als zwei Tage sind bereits vergangen. Doch immer noch ist Friedrich F. auf der Flucht: Jener Mann, der Sonntagfrüh in Stiwoll, Graz-Umgebung, zwei Nachbarn erschossen und eine Nachbarin verletzt haben soll, bleibt untergetaucht.

F. gilt als gefährlich und dürfte die Tatwaffe, ein halbautomatisches Gewehr, bei sich haben. Wie viel Munition der 66-Jährige bei sich trägt, weiß niemand. Auch nicht, wie er reagiert, wenn er in die Enge getrieben wird. Doch genau das könnte passieren: 300 Polizisten sind seit Dienstagvormittag in der Gemeinde, in der sonst nur 730 Menschen leben. Sie haben - unterstützt von 25 Diensthunden, zwei gepanzerten Polizeiautos und einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera - damit begonnen, das Waldstück um den Fundort des Fluchtautos abzusuchen. Etwa 15 Kilometer vom Tatort entfernt wurde Montagnachmittag der weiße Kastenwagen des Verdächtigen entdeckt. Verschlossen, aber leer.

Fahndung in NÖ und OÖ

Er stand mitten auf einem Waldweg, deshalb vermuten die Beamten, dass sich F. noch in der Gegend aufhält. Reifenspuren eines zweiten Wagens wurden nicht entdeckt, das lässt nicht auf eine vorbereitete Flucht schließen. Doch Dienstagnachmittag schien es, als wäre genau dieser unerwartete Fall eingetreten: Aus Amstetten in Niederösterreich und Mauthausen in Oberösterreich kamen Hinweise, dass F. gesehen worden sei, also rund 250 Kilometer weit von Stiwoll entfernt. Doch die Alarmfahndung ergab nichts und wurde nach zwei Stunden wieder beendet.

In der steirischen Gemeinde setzten die Beamten ihre Suche ohnedies fort. Sie marschierten von zwei Seiten in den Wald, um F. keine Ausweichmöglichkeit zu geben. Auch Häuser und Schuppen wurden durchsucht; vor ihnen wurden Beamte postiert, um dem Verdächtigen keine Möglichkeit zu geben, sich doch dort zu vestecken.

Fünf Projektile

Überprüft wurden auch vier Hochsitze im Wald von Stiwoll, deren Bilder auf dem Mobiltelefon des 66-Jährigen gefunden wurden. Er hat es am Sonntag in seinem Haus zurückgelassen. Die Überwachung der Familien der Todesopfer, Heidi H. und Gerhard E., bleibt unterdessen aufrecht. Martina Z., bleibt im Spital unter Personenschutz: Sie überlebte, weil sie am Arm getroffen wurde und weglaufen konnte. H. und E. jedoch hatten keine Chance, zu entkommen: Die 55-Jährige wurde von drei Projektilen getroffen, der 66-Jährige von zwei.

Besondere Bewachung gilt auch für jene Politiker, Richter, Staatsanwälte , Bezirkshauptleute und Unternehmer, die F. in früheren Drohbriefen oder Videos beschimpfte oder bedrohte. Der Verdächtigte wurde bereits vielfach angezeigt, doch die Ermittlungen wurden eingestellt. Zuletzt ein Verfahren Ende 2016, da ihm ein Psychiater Schizophrenie attestierte: F. sei zwar nicht gefährlich, hieß es in der Expertise, aber wegen der Krankheit nicht zurechnungsfähig (siehe Zusatzbericht).

Friedrich F. hatte Wut im Bauch. Gegen Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und seine Nachbarn. Am Sonntag soll sich seine Wut entladen haben: Zwei Nachbarn wurden erschossen, eine weitere Person schwer verletzt.

Der 66-Jährige legte sich oft mit Behörden an. Er fühlte sich ungerecht behandelt, prangerte das auf einer eigenen Homepage an, veröffentlichte Videos, in denen er, nur mit Unterhose bekleidet, aus der Anwaltskammer herauskam. Als kauzigen, älteren Mann – so nahmen ihn die Behörden wahr. Haben sie versagt wie im Fall von Francis N., jenem psychisch kranken Mann, der am Wiener Brunnenmarkt Maria Eschelmüller mit einer Axt tötete?

Brunnenmarkt

"Auch wenn es gewisse Parallelen gibt – inhaltlich unterscheiden sich diese Fälle sehr", sagt Christian Pilnacek, Chef der Sektion Strafrecht im Justizministerium. Der psychisch kranke Francis N. war verwahrlost, obdachlos und schon vorher durch körperliche Übergriffe aufgefallen.

Friedrich F. hat eine intakte Familie und nutzte die Pension für seine Hobby, das Imkern. Und er leidet an paranoider Schizophrenie – das stellte ein Gutachter im Zuge eines Prozesses 2016 fest. Ebenso seine Unzurechnungsfähigkeit. "Entscheidend war, dass er als nicht gefährlich eingestuft worden ist", sagt Pilnacek. "Weder für andere, noch für sich."

Somit waren der Justiz die Hände gebunden. Denn nur mit einer schlechten Gefährlichkeitsprognose oder einer Tat, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht ist, hätte man ihn in den Maßnahmen-Vollzug einweisen können. "Die Justiz muss auf den Sachverstand der Gutachter vertrauen können", sagt Pilnacek.

Doch gerade das Thema Sachverständige ist ein heiß diskutiertes und wesentlicher Bestandteil der geplanten Reform des Maßnahmenvollzugs. "Man muss sich ansehen, ob die psychiatrische Grundversorgung in Österreich tatsächlich ausreichend ist", sagt Pilnacek. Zentraler Punkt ist der Mangel an Gerichtsgutachtern. "Wir haben ein Problem mit den niedrigen Gebühren für Sachverständige", gibt der Sektionsleiter offen zu. "Darum gibt es auch zu wenige Psychiater, die sich dafür interessieren."

Ein Psychiater hatte F. erst untersucht, als er androhte, sich vor dem Oberlandesgericht Graz in die Luft zu jagen – sollte der Gerichtspräsident keine Zeit für ihn haben. F. wurde angezeigt. Wie schon einige Male zuvor. Verurteilt wurde er nur ein Mal – 2011 wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Dass er der Justiz Korruption vorwarf und Mitarbeiter bedrohte, ist kein Einzelfall. "Da gibt es einige in Österreich", sagt Pilnacek. Deshalb ein Sachwalterschafts-Verfahren in Gang zu setzen, sei nicht möglich gewesen. "Dann hätten wir den Vorwurf gehabt, dass wir Kritiker mundtot machen. Das ist ein schmaler Grat. Aber solche Fälle geben uns zu denken."

Opfer wurden fünf Mal getroffen
Mit diesem Schild am Wagen war F. unterwegs

Kommentare