Opfer ohne Entschädigung

Jaqueline Mäser (mit Mutter Doris) fordert die Justiz zum raschen Handeln auf.
Verurteilter Kinderschänder ist auf freiem Fuß und will Prozess neu aufrollen.

Justizskandal. Sowohl Opfer als auch Täter sprechen von einem. Das Opfer, Jaqueline Mäser, ist ungehalten, weil ihr Stiefvater Kurt N. trotz Verurteilung im März nach wie vor auf freiem Fuß ist. Und Kurt N., wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, sieht sich als Justizopfer. Er will einen neuen Prozess.

"Ich bin von Laien verurteilt worden, die sich von meiner Tochter in die Irre führen haben lassen", will der Vorarlberger das rechtskräftige Urteil der Feldkircher Schöffen (das vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt wurde) nach wie vor nicht akzeptieren.

Wie berichtet, soll Kurt N. seine Stieftochter vom siebenten bis zum 16. Lebensjahr schwer missbraucht haben. Später kam Jaqueline in die Psychiatrie und wollte sich das Leben nehmen. Erst 2008 raffte sich die heute 25-Jährige auf und zeigte ihren Stiefvater an. Im März 2014 fiel das Urteil.

"Die Richter sind auf Widersprüche nicht eingegangen", erklärt Kurt N. nun. Er hätte fünf Jahre Zeit gehabt unterzutauchen. "Aber das habe ich nicht getan, weil ich nie gedacht hätte, dass man mich verurteilt. Ich bin ja unschuldig." Er will mit seinem Anwalt den Prozess neu aufrollen. "Ich werde bis zum Schluss kämpfen." Die Entschädigung von 20.000 Euro, die er zusätzlich zur Haft aufgebrummt bekommen hat, hat N. dem Opfer bislang nicht überwiesen.

"Unschuldslamm"

"Er hat mich jahrelang missbraucht, und jetzt spielt er das Unschuldslamm", hat seine Stieftochter kein Mitleid. Vielmehr fordert sie die Justiz auf, rasch zu handeln. Ihr Peiniger ist nach dem Ansuchen um Haftaufschub nach wie vor auf freiem Fuß. Obwohl N. als Kinderschänder verurteilt wurde (und er zwei weitere Kinder hat, sowie derzeit mit seiner neuen Lebensgefährtin und deren Kindern lebt) sieht das Gericht offenbar keine Tatbegehungsgefahr. Grund für den Aufschub ist das schwere Nervenleiden, an dem N. seit Jahren laborieren soll.

Derzeit wartet Kurt N. auf das Gutachten des prominenten Vorarlberger Psychiaters Reinhard Haller. N. gibt die Hoffnung nicht auf, dass dadurch seine Haftunfähigkeit bescheinigt werde.

Interessantes Detail: Haller hat, wie Doris Mäser (die Mutter des Opfers) und Kurt N. bestätigen, im Gerichtsverfahren eine Expertise über das Opfer, Jaqueline Mäser, erstellt.

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