Operation schlug fehl: "Blöd gelaufen"

Margit Schwarz mit Anwalt Beneder
55-Jährige fordert 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil Schrittmacher nicht aktiviert wurde.

Mit 30 hatte Margit Schwarz den ersten Bandscheibenvorfall und die erste Operation. Drei Jahre später kam der zweite Vorfall, der eine Lähmung im linken Bein nach sich zog. Jahrelang konnte sie nur mit Morphium-Tabletten leben. "Man ist immer high, aber lustig ist das nicht. Man kriegt nur die Hälfte mit", erzählt die heute 55-Jährige dem KURIER ihre Leidensgeschichte.

Um die Jahrtausendwende entschloss sich Margit Schwarz als eine der Ersten, ein neues neurologisches Therapieverfahren zu erproben. Bei der sogenannten Spinal Cord Stimulation wird eine Sonde auf dem Rückenmark platziert. In einer Bauchtasche wird der batteriebetriebene Sender, ein Schrittmacher, implantiert, der über Drähte Impulse ins Rückenmark leitet und dort die chronischen Schmerzen unterdrückt.

Ohne Medikamente

Margit Schwarz konnte die Medikamente absetzen, das Gerät in ihrem Körper nahm 60 Prozent der Schmerzen weg. Es vibriert rund um die Uhr, die Batterien müssen von außen etwa alle zwei Wochen aufgeladen werden. Und wenn Frau Schwarz Kleidung einkaufen geht, muss sie das Gerät mit einer Fernbedienung kurz ausschalten, weil sonst die Alarmanlage im Geschäft ausgelöst wird.

Aber damit kann man leben, sagt sie. Und auch mit der Tatsache, dass die Batterien alle paar Jahre ausgetauscht werden müssen. Das hat im Wiener AKH schon mehrmals gut geklappt.

Am 1. Dezember 2016 war es wieder so weit. Die Familie Schwarz war inzwischen in die Steiermark übersiedelt, deshalb musste der Eingriff im LKH durchgeführt werden. Als die 55-Jährige aus der Narkose erwachte, verlangte sie nach Schmerzmedikamenten: "Ich halt das nicht aus". Der Impulsgeber im Rücken funktionierte nicht. In aller Seelenruhe erklärte ihr der Arzt, dass der Techniker krankheitshalber nicht bei der Operation anwesend gewesen und der Schrittmacher daher nicht eingeschaltet worden sei. Man werde das nachholen.

Die Patientin hatte sich bis dahin in dem Spital gut aufgehoben gefühlt, weil man darauf verwies, dass man diese Eingriffe bereits seit Einführung der neuen Methode durchführe. Als Margit Schwarz aber mit der Stationsschwester darüber sprach, habe die erst googeln müssen, worum es in dem Fall überhaupt geht.

Der neue Termin ließ auf sich warten. Margit Schwarz telefonierte selbst mit dem Techniker. Dabei erfuhr sie, dass er nicht krank, sondern auf einer Fortbildung gewesen sei, was das Spital gewusst habe. Weihnachten und Silvester "waren im Eimer", sagt Frau Schwarz: "Ich war psychisch am Boden."

Am 18. Jänner 2017 wurde Margit Schwarz im Beisein des Technikers neuerlich operiert, diesmal bei den Elisabethinen in Graz. Aber leider wieder ohne Erfolg. Es stellte sich nämlich heraus, dass die zur Sonde führenden Kabel gebrochen waren. Das hätte, sagt Frau Schwarz, schon bei der ersten Operation erkannt werden müssen. "Aber den Arzt dort hat das null interessiert. Der hat mich heimgeschickt und sich bis heute nicht gemeldet." Der neue Arzt soll gemeint haben: "Blöd gelaufen."

Dritter Eingriff

Also war eine dritte Operation notwendig, am 25. Jänner, dabei wurden die Sonde und die Kabel ausgetauscht, jetzt läuft das Gerät wieder. Bis dorthin musste Margit Schwarz längst vergessen geglaubte Schmerzen ertragen. Mit Unterstützung ihres auf medizinische Kunstfehler spezialisierten Anwalts Gerold Beneder klagte sie die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft auf moderate 20.000 Euro Schmerzensgeld.

Von dort kam bis jetzt nur der lapidare Einwand, eine "unmittelbare Aktivierung des Schrittmachers" sei "aus medizinischer Sicht nicht zwingend erforderlich." Es gehe hier nicht um Leben und Tod, sondern bloß um ein "schmerztherapeutisches Verfahren".

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