Wer auf Banane sitzt, kann herunter fallen

Die Banane aus Gummi wird von einem Motorboot gezogen
Urteil: Fun-Gerät aus Gummi kenterte, Urlauber schlug mit Gesicht auf und verletzte sich. Veranstalter musste nicht warnen.

Wenn man auf einer Banane aus Gummi sitzt, die von einem Motorboot durch das Wasser gezogen wird, kann man herunter fallen. Der Oberste Gerichtshof geht davon aus, dass jedermann das weiß, wenn er auf die Banane klettert. Eine besondere Aufklärung des Veranstalters über mögliche Verletzungen kann daher unterbleiben.

Das Grundsatzurteil über die "Bananen-Fahrt" war erforderlich, weil sich das Höchstgericht mit dieser Frage bisher noch nicht auseinandergesetzt hatte und die Vorinstanzen einem verletzten Teilnehmer Schmerzensgeld zusprechen wollten.

30 km/h

Das Fun-Gerät war an einem österreichischen See zum Einsatz gekommen, es wurde von einem Motorboot mit etwa 30 km/h gezogen. Von sieben "Bananen-Fahrten" kenterte die Banane sechs Mal. Im August 2013 kenterte das Gummi-Gerät, der Urlauber fiel ins Wasser und zog sich eine Kopfverletzung zu. Er dürfte mit dem Gesicht auf dem Körperteil eines anderen Teilnehmers aufgeschlagen sein.

Während zwei Gerichtsinstanzen den Veranstalter verurteilten, die Aufklärung über das Risiko schuldig geblieben zu sein, hob der OGH die Urteile auf und wies die Klage endgültig ab: Alle Gefahrenumstände sind zwangsläufig mit dem Umkippen der Banane verbunden. "Jeder, der weiß, dass die Banane umkippen und er von der Banane fallen kann, muss auch wissen, dass er sich verletzen kann." Der Unfall ist "naheliegend", davor muss daher nicht extra gewarnt werden.

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