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Pfeil ins Auge: Warum ein Siebenjähriger Schadenersatz zahlen muss

Ein Bub verletzte bei einem Kindergeburtstag einen Sechsjährigen am Auge. Sechs Jahre später entscheidet der OGH über die Folgen.
Pfeil und Bogen

Ein Siebenjähriger hat bei einem Kindergeburtstag einen sechsjährigen Buben mit einem Pfeil am Auge verletzt – nun muss er Schadenersatz leisten. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, wie Tageszeitung Die Presse berichtet.

Der Vorfall ereignete sich bereits 2020. Der Siebenjährige schoss von einem rund zwei Meter hohen Baumhaus mit einem Kinderbogen in Richtung einer Wiese, auf der der Sechsjährige stand. Der Pfeil traf diesen am linken Auge. Der Verletzte forderte daraufhin 130.000 Euro Schadenersatz.

Den Eltern war laut den Gerichten keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen. Nach österreichischem Recht können jedoch auch Kinder unter 14 Jahren in bestimmten Ausnahmefällen zivilrechtlich für Schäden haften. Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen: Auch ein voll deliktsfähiger Erwachsener hätte bei einem vergleichbaren Verhalten gehaftet.

Dass es sich um einen Kinderbogen gehandelt habe, ändere daran nichts. Die genaue Beschaffenheit des Pfeils konnte nicht mehr festgestellt werden.

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