Pfeil ins Auge: Warum ein Siebenjähriger Schadenersatz zahlen muss
Ein Bursche schießt mit Pfeil und Bogen auf Zielscheiben. In dem vom OGH entschiedenen Fall hatte ein Siebenjähriger von einem Baumhaus aus in Richtung einer Wiese geschossen und dabei einen sechsjährigen Buben am Auge getroffen. (Symbolbild)
Ein Siebenjähriger hat bei einem Kindergeburtstag einen sechsjährigen Buben mit einem Pfeil am Auge verletzt – nun muss er Schadenersatz leisten. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, wie Tageszeitung Die Presse berichtet.
Der Vorfall ereignete sich bereits 2020. Der Siebenjährige schoss von einem rund zwei Meter hohen Baumhaus mit einem Kinderbogen in Richtung einer Wiese, auf der der Sechsjährige stand. Der Pfeil traf diesen am linken Auge. Der Verletzte forderte daraufhin 130.000 Euro Schadenersatz.
Den Eltern war laut den Gerichten keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen. Nach österreichischem Recht können jedoch auch Kinder unter 14 Jahren in bestimmten Ausnahmefällen zivilrechtlich für Schäden haften. Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen: Auch ein voll deliktsfähiger Erwachsener hätte bei einem vergleichbaren Verhalten gehaftet.
Dass es sich um einen Kinderbogen gehandelt habe, ändere daran nichts. Die genaue Beschaffenheit des Pfeils konnte nicht mehr festgestellt werden.
- Grundsätzlich nicht deliktsfähig: Kinder unter 14 Jahren müssen für verursachte Schäden normalerweise nicht selbst einstehen.
- Ausnahmen sind möglich: Nach Paragraf 1310 ABGB können Gerichte Kinder dennoch zu Schadenersatz verpflichten.
- Einsicht des Kindes: Entscheidend kann sein, ob das Kind im konkreten Fall erkennen konnte, dass sein Verhalten gefährlich war und einen Schaden verursachen konnte.
- Vermögensverhältnisse: Gerichte können berücksichtigen, wie die finanzielle Situation von Schädiger und Geschädigtem aussieht.
- Versicherung zählt mit: Auch eine Haftpflichtversicherung kann nach der Rechtsprechung bei dieser Vermögensabwägung als Vermögen des Kindes berücksichtigt werden.
- Eltern haften nicht automatisch: Zunächst wird geprüft, ob Eltern oder andere Aufsichtspersonen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
- Strafrecht ist etwas anderes: Kinder unter 14 Jahren sind in Österreich nicht strafmündig. Eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht kann trotzdem bestehen.
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