KI "halluzinierte" und erfand Fakten: OGH wies Beschwerde zurück
Der OGH wies die Beschwerde zurück (Symbolbild)
Zusammenfassung
- Der OGH wies eine mit KI erstellte Nichtigkeitsbeschwerde zurück, weil diese auf erfundenen Höchstgerichtsentscheidungen basierte.
- Die Beschwerde enthielt zahlreiche Fehlzitate und Mängel, die im Akt nicht nachvollziehbar waren.
- Der OGH kritisierte das Fehlen fachlicher Kontrolle und sah keine Grundlage für eine inhaltliche Behandlung.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine offensichtlich mit Künstlicher Intelligenz erstellte Nichtigkeitsbeschwerde in einem Strafverfahren zurückgewiesen, in dem sich die KI für ihre Argumentation offenbar auch auf von ihr erfundene angebliche höchstgerichtliche Entscheidungen gestützt hatte.
Auch ansonsten wimmelte die "offenbar ohne fachliche Kontrolle" erstellte Beschwerde vor Fehlzitaten - der OGH lehnte daher ab, sie inhaltlich zu behandeln.
Wenig spektakulär ist der Ausgangsfall: Ein Mann war vom Landesgericht für Strafsachen Graz unter anderem wegen Suchtgifthandels verurteilt worden. Dagegen wurde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung erhoben.
Bei der Ausarbeitung der Nichtigkeitsbeschwerde dürfte die Rechtsvertretung des Verurteilten vorwiegend auf die KI gesetzt haben - und das fiel dem OGH auf.
Mängel gerügt, die gar nicht im Akt waren
Schon rein faktisch dürfte es Probleme gegeben haben: "Angeblich nicht erörterte (...) Verfahrensergebnisse zu 'Medikamenteneinfluss und psychischer Überforderung' des Beschwerdeführers anlässlich seiner (ursprünglich teils geständigen) Verantwortung vor der Kriminalpolizei (...) finden sich an der von der Mängelrüge bezeichneten Fundstelle im Akt nicht."
Oder: "Entgegen dem Einwand der Aktenwidrigkeit (...) wird die Aussage des abgesondert verfolgten XXXX (im Ermittlungsverfahren) im Urteil richtig wiedergegeben."
Den Vogel abgeschossen haben dürfte dann, dass sich der Beschwerdeführer bzw. die KI auf angebliche höchstgerichtliche Entscheidungen stützte, die es gar nicht gibt und von der Künstlichen Intelligenz offenbar erfunden wurden.
"Entzieht sich inhaltlicher Erwiderung"
Für das Vorgehen fand der OGH deutliche Worte: "Das weitere, mit zahlreichen Fehlzitaten (betreffend einerseits vorgebliche Verfahrensergebnisse, andererseits zum Großteil gar nicht oder jedenfalls nicht zum angegebenen Thema existierende oberstgerichtliche Entscheidungen) durchsetzte, offenbar ohne fachliche Kontrolle (...) durch sogenannte 'künstliche Intelligenz' erstellte Vorbringen genügt dem Erfordernis, Nichtigkeitsgründe deutlich und bestimmt zu bezeichnen, also einen Nichtigkeit begründenden Sachverhalt auf einem dem Obersten Gerichtshof als Höchstgericht angemessenen Argumentationsniveau (...) anzuführen (...), nicht ansatzweise und entzieht sich daher einer inhaltlichen Erwiderung."
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