ÖVP schärft Entwurf zu österreichweitem Waffenverbot nach: Was geplant ist

++ THEMENBILD ++ LOKALAUGENSCHEIN ZUR WAFFENVERBOTSZONE IN WIEN-FAVORITEN
Im April erstmals Gesetzesentwurf vorgelegt. FPÖ generell gegen Messerverbot, Grüne haben Zweifel bzgl. Umsetzbarkeit.

Nach mehreren brutalen Messerattacken speziell in Wien legte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im April erstmals einen Gesetzesentwurf für ein generelles Waffenverbot und insbesondere von Messern im öffentlichen Raum vor. 

Aktuell kann die Polizei nur an bestimmten Orten Waffenverbotszonen erlassen, wie etwa am Reumannplatz oder am Keplerplatz in Wien-Favoriten.

Nun hat die ÖVP den ursprünglichen Entwurf noch einmal überarbeitet und präzisiert, wie es aus dem Innenministerium (BMI) heißt. Die neue Version wurde dem grünen Koalitionspartner bereits übermittelt.

Kritik von zwei Seiten

Die Grünen sehen aber weiteres Nachschärfungspotenzial. Laut dem Grünen Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr sei der Entwurf zu kompliziert, denn er habe viele Ausnahmen. Das sei verwirrend. Anders als die FPÖ, die die ÖVP für ihre Pläne von Anfang an kritisierte und monierte, man würde die Österreicher "unter Generalverdacht" stellen und "entwaffnen", sind die Grünen prinzipiell gegen Waffen im öffentlichen Raum.

Darf ich mit einem „Jausenmesser“ in einem Park ein Picknick machen?
Ja, weil das Messer für den Verzehr von Speisen verwendet wird. Beim Transport in den Park darf es nicht griffbereit sein. Es sollte in einem Behältnis, z.B. Rucksack sein.

Darf man mit einem Säbel im Wiener Ortsgebiet spazieren gehen?
Nein, weil allgemeines Waffenverbot gilt.

Dürfen Jäger Messer im Ortsgebiet tragen?
Ja, weil Jäger auch geladene Schusswaffen führen dürfen.

Darf man ein Schweizermesser mit einer Klingenlänge von 55mm beim Sightseeing in der Hosentasche tragen?
Ja, weil es sich um ein Messer handelt, das nur mit beiden Händen geöffnet werden kann und daher nicht unmittelbar einsatzbereit ist.

Darf ein Drittstaatsangehöriger oder ein Asylwerber eine Waffe führen?
Nein, das war auch schon bisher so.

Darf ich im Wald ein Messer z.B. für das Abschneiden von Pilzen tragen?
Ja, das Messertrageverbot soll nur im Ortsgebiet gelten.

Darf ich meine Messer im Auto im Ortsgebiet transportieren?
Ja: Nicht griffbereit, in einem Behältnis (z.B. Kofferraum).
Nein: Griffbereit, in der Mittelkonsole.
Als Jäger: Ja, weil diese zum Führen einer Schusswaffe gesetzlich berechtigt sind.

Darf ein Elektriker ein Stanley-Messer im Ortsgebiet tragen?
Ja, weil im Rahmen der Berufsausübung. 

Was ist ein Behältnis? Darf ich ein neu gekauftes Messer in einem Einkaufssackerl nach Hause transportieren?
Einkaufskorb und Sackerl sind Behältnisse. Neue Messer sind in der Regel verpackt, also nicht griffbereit. 

Ich helfe ehrenamtlich bei Renovierungsarbeiten und transportiere daher ein Stanley-Messer zu Fuß zur Baustelle. Darf ich das?
Ja, handwerkliche Tätigkeit.

Darf ich ein Messer (z.B. „Hirschfänger“) in Trachtenlederhose am Kirtag tragen?
Ja, es handelt sich um Brauchtumspflege.

Darf der Kommandant einer traditionellen Schützenkompanie bei einer Ausrückung einen Säbel tragen?
Ja, es handelt sich um Brauchtumspflege. 

Derzeit habe der Entwurf aber noch Ecken und Kanten, die einer guten Umsetzbarkeit und Verständlichkeit im Weg stehen würden. Man sei aber guter Dinge, dass diese Hürden in den kommenden Wochen aus dem Weg geräumt werden könnten. Seitens BMI stoßen die Grünen damit auf Unverständnis, denn gerade die Ausnahmen brauche es, damit rechtschaffene Bürger nicht unnötig eingeschränkt werden, so ein Sprecher. Aus ÖVP-Sicht könne der Entwurf jedenfalls jederzeit in Begutachtung gehen. 

Was geplant ist

Der KURIER hat sich das geplante Gesetz genauer angesehen und die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Das Messertrageverbot soll demnach im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen gelten.

Nicht verboten werden soll der Transport von nicht griffbereiten Messern. Auch gibt es Ausnahmen für das Verbot: Davon betroffen sind Inhaber einer Waffenbesitzkarte, Personen, die Schusswaffen führen dürfen wie Jäger oder Bundesheersoldaten. Vom Verbot ausgenommen sind außerdem Aktivitäten mit anerkannten pädagogischen Zwecken wie etwa Pfadfinderlager oder Sportzwecke.

Betont wird von der ÖVP zudem, dass der „Verzehr von Speisen“ mit Messern weiter erlaubt ist. Die FPÖ befürchtete im Vorfeld, "dass Großvätern verboten werden soll, ihren Enkeln die Äpfel aufzuschneiden". Genauso weiter erlaubt bleiben würde Schwammerlsuchen im Wald, der ja ohnehin kein bebautes Gebiet ist. Bauarbeiter dürfen außerdem weiter zum Stanley-Messer greifen.

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