Öffentliches Urinieren: Akute Blasenschwäche ist keine Ausrede

Öffentliches Urinieren: Akute Blasenschwäche ist keine Ausrede
Ein Vorarlberger erleichterte sich am Rastplatz und zahlte. Notdurft im Weingarten blieb straffrei

Den Vorarlberger plagte ein menschliches Bedürfnis. Er fuhr mit seinem Auto zu einem Rastplatz und erleichterte sich dort fünf Meter von einem Sitzplatz entfernt. Doch das blieb nicht unbemerkt. Am Parkplatz gegenüber standen Polizisten, die das beobachteten – und den Mann anzeigten. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte eine Geldstrafe über 50 Euro. Doch der Mann weigerte sich zu bezahlen. Er habe sich in einer akuten Notlage befunden – akute Blasenschwäche.

Urinieren in der Öffentlichkeit gilt als Anstandsverletzung. Die Geldstrafe kann – je nach Bundesland – mehrere hundert Euro betragen. Die verhältnismäßig günstigen 50 Euro Strafe waren dem Vorarlberger dennoch zu viel. Der Fall landete vor dem Landesverwaltungsgericht. Und da erklärte der Wildpinkler, die Polizei habe ihn gar nicht sehen können – er habe sein Auto längs geparkt und dahinter uriniert. Der Gang zur – vor Ort vorhandenen – Toilette sei ihm nicht mehr möglich gewesen.

Fahrlässig

Doch der Beschuldigte hatte schon vier Kilometer davor die Möglichkeit, sich – legal – zu erleichtern. Denn schon da war eine Raststätte mit Toiletten-Anlage. „Hinsichtlich des Verschuldens ist zumindest von Fahrlässigkeit auszugehen“, meinte das Landesverwaltungsgericht.

Auch in Niederösterreich wurde ein junger Mann zur Kasse gebeten. Er hatte nachmittags im Ortsgebiet an einen Pkw uriniert. Der minderjährige Asylwerber rechtfertigte sich damit, dass ihn nur ein geringes Verschulden treffe und es de facto keine Folgen habe. Das sah das Landesverwaltungsgericht nicht so locker: Auch einem minderjährigen Asylwerber müsse wohl bewusst sein, dass das Urinieren an einen fremden Pkw ein rechtswidriges Verhalten darstellt. Er musste 50 Euro zahlen.

Anders sah die Sache bei einem niederösterreichischen Winzer aus, der in einen Weingarten pinkelte. Die Weinlese war in vollem Gange, das WC in seinem Presshaus verstopft. Vor ihm, so beteuerte der Winzer, habe sich ein 80 Meter langer Weingarten befunden. Dennoch wurde er beobachtet – 80 Meter weiter schaute gerade eine Dame aus dem Fenster. Zwei Mal, so berichtete sie der Polizei, habe der Mann uriniert. Auch er sollte 50 Euro zahlen.

Doch hier glaubte das Landesverwaltungsgericht dem Winzer mehr als der Frau. Denn: „Aus einer Entfernung von 80 Metern ist ein Urinieren für die Zeugin möglicherweise erahnbar, aber ein anstößiges Bild könne aufgrund des Umstandes, dass keinerlei Details mit freiem Auge wahrnehmbar sind, nicht entstanden sein.“ Das Gericht hob die Geldstrafe auf.

Harndrang veranlasste einen (betrunkenen) Hotelgast dazu, um etwa 5 Uhr Früh aus dem Fenster seines Hotelzimmers im ersten Stock auf ein Flachdach zu steigen, um sich zu erleichtern. Doch der Mann stürzte ab und verletzte sich schwer. Nach diesem Unfall forderte er Geld von seiner Versicherung. Die weigerte sich und verwies auf eine entsprechende Vertragsklausel. Die Versicherung bekam Recht.

International: Wildpinkeln kostet in Italien bis 10.000 €.

Besonders teuer wird Wildpinkeln in Italien. Ein 19-Jähriger wurde im vergangenen Sommer in Genua von Polizeibeamten erwischt, wie er sich in einer Gasse im Stadtzentrum erleichterte. Er hätte keine Toilette in der Umgebung gefunden, gab der Wildpinkler zu Protokoll. Das half ihm nichts. Wegen Verletzung des öffentlichen Anstands wird der Jugendliche eine Strafe von 10.000 Euro zahlen müssen, berichteten italienische Medien.


Auch Österreicher wurden schon zur Kasse gebeten – bei Kontrollen gegen Alkoholexzesse am Pfingstwochenende  in Lignano. Zwei Österreicher wurden angezeigt.  Insgesamt wurden 24 Personen wegen Trunkenheit, Obszönitäten und Urinierens auf der Straße abgestraft. Das Bußgeld für letztes Delikt beträgt übrigens 3300 Euro.


Für seine Sauberkeit bekannt  ist das asiatische Singapur. Wer  wild pinkelt, muss mit einer Geldstrafe bis 96 Euro  rechnen  –  so wie  auch Menschen, die nach dem Gang aufs Klo nicht spülen und sich erwischen lassen.
Amsterdam will sich gegen Touristen mit schlechtem Benehmen stärker wehren und kassiert deshalb ab.  Wildpinkeln kostet  140 Euro – genauso viel wie  Grölen auf der Straße.


Urin nagt am  Ulmer Münster, einer gotischen Kirche in Deutschland. Deshalb wurden die Strafen  fürs Urinieren von 50 auf 100 Euro verdoppelt.

 

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