ÖAMTC fordert klare Regeln für Radler in der Lobau

ÖAMTC fordert klare Regeln für Radler in der Lobau
Beklagt wird vom Verkehrsclub etwa, dass Wegweiser für Besucher alles andere als eindeutig sind.

Dass man in der unteren Lobau nicht mehr Radfahren darf, sorgt bei Besuchern für Unverständnis und großen Ärger. In einer Online-Petition haben deshalb sich schon rund 8.500 Menschen dafür ausgesprochen, dieses Verbot rückgängig zu machen (der KURIER berichtete).

Der ÖAMTC mahnt jetzt klare Regeln für die Radler ein, weil die rechtliche Lage alles andere als eindeutig sei, wie Verkehrsexperte Matthias Nagler feststellt: „Einerseits hat die Behörde Verbotsschilder selektiv aufgestellt, andererseits auf erlaubten Routen lediglich Wegweiser mit kleinem Radsymbol oder gar keine Schilder angebracht. Zudem widerspricht die offizielle Karte mit Rad- und Wanderrouten teilweise der tatsächlichen Beschilderung.“

So sei zum Beispiel in der Groß-Enzersdorfer Lobaustraße ein Geh- und Radweg gemäß StVO ausgeschildert, während dieser Weg in der Karte nicht als zulässige Radroute gekennzeichnet ist.

➤ Mehr dazu: Radler wollen Aufhebung des Fahrverbots 

Kritisiert wird auch die Vorgehensweise der Wiener Behörden – die Stadt ist Grundeigentümerin der Lobau. Bei diesem Schilderwirrwarr und den unklaren Regelungen sei es klar, dass es bei Freizeitsportlern und Pendlern zu Missverständnissen kommt, wo man radeln darf und wo nicht. „Wer in der unteren Lobau nachvollziehbarerweise den Überblick verliert, riskiert eine Strafe in Höhe von mehreren Hundert Euro“, berichtetet der Verkehrsexperte. Einige mussten auch schon bezahlen und haben sich an die Rechtsberatung des Verkehrsclubs gewandt.

Besonders ärgerlich sei, dass von Mühlleiten aus die Donauroute nur noch über einen großen Umweg erreicht werden kann. Der ÖAMTC fordert daher die Überarbeitung des Wegekonzeptes und eine korrekte und einheitliche Beschilderung: „Es wäre wünschenswert, dass Wien die geltenden Vorschriften vollständig und korrekt anwendet, bevor Radler gestraft werden.“

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