Früherer "Objekt-21"-Chef neuerlich wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Früherer "Objekt-21"-Chef neuerlich wegen Wiederbetätigung vor Gericht
Der 38-Jährige hat im Gefängnis einem verdeckten Ermittler eine Waffe und NS-Devotionalien zum Kauf angeboten.

Oberösterreich. Der frühere Rädelsführer des rechtsextremen Netzwerks „Objekt  21“ ist am Montag in Ried neuerlich wegen Wiederbetätigung sowie Vergehen gegen das Waffengesetz vor Gericht gestanden. Mitangeklagt war seine Schwester. Sie soll ihm geholfen haben, aus der Haft heraus den Verkauf einer Maschinenpistole  und von Nazi-Devotionalien einzufädeln. Allerdings gerieten die beiden an einen verdeckten Ermittler.

Der Erstangeklagte kam bereits jung in Kontakt mit nationalsozialistischem Gedankengut, schilderte der Staatsanwalt. Höhepunkt sei seine führende Mitgliedschaft im „Objekt 21“ gewesen: Dieser braune „Kulturverein“  war auch als eine Art Schutztruppe für einen Rotlicht-Boss tätig. Der heute 38-Jährige saß wegen diverser Taten ebenso wie wegen Wiederbetätigung etliche Jahre in Haft.

Verdeckter Ermittler

Zuletzt war er in  Suben inhaftiert. Dort soll er einen Mithäftling gefragt haben, ob er jemanden kenne, der um 3.000 Euro eine Maschinenpistole  kaufen wolle. Der andere Insasse meldete das der Staatsanwaltschaft. Daraufhin trat als Abnehmer ein verdeckter Ermittler auf. Die Schwester soll den Verkauf  abgewickelt haben.
Damals erfolgte aber kein Zugriff: Man hatte den Verdacht, dass der 38-Jährige noch auf größeren Waffenbeständen sitzen könnte. Der Hauptangeklagte soll seinen Mithäftling schließlich gefragt haben, ob er auch jemanden kenne, der um 20.000 Euro Nazi-Devotionalien kaufen wolle. U. a. ging es um eine Hakenkreuzfahne, die bei einer Rede Adolf Hitlers 1934 in Kassel gehangen sei, „ein Heiligtum“ in einschlägigen Kreisen, so der Staatsanwalt.

Der Mithäftling gab die Info wieder an die Behörden weiter. Bei einer Hausdurchsuchung wurden die Devotionalien sichergestellt; der 38-Jährige sowie seine Schwester wurden  angeklagt. Dem Mann wird auch vorgeworfen, die Vergasung von Juden geleugnet und einschlägige Musik besessen zu haben. Der Anwalt der Schwester betonte, dass diese überzeugt gewesen sei, nichts Verbotenes zu tun.

Der Hauptangeklagte äußerte sich ähnlich, sagte aber, der ehemalige Mithäftling habe ihn aktiv gefragt, ob er noch eine Waffe habe. Holocaust-leugnende Aussagen leugnete er. Er habe mit dem Gedankengut gebrochen. Daher habe er die Devotionalien  nicht mehr gebraucht. Auch ein  Deradikalisierungsexperte bescheinigte, dass der Angeklagte sich von der Ideologie gelöst habe.

Der Angeklagte vermutete, dass sich der Mithäftling  einfach eine frühere Haftentlassung erkaufen wollte. Dieser erschien nicht vor Gericht, Prozess  vertagt.

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