Ob es Anklage gibt, hängt vom Tatort ab

Ob es Anklage gibt, hängt vom Tatort ab
Eingestellte Strafverfahren: In Wien landen nur rund 57 Prozent aller angezeigten Fälle vor Gericht, in Salzburg 63 Prozent.

Zwischen 37 und 53 Prozent aller Verdachtsfälle, die von den Staatsanwälten geprüft werden, kommen niemals vor Gericht. Bei den Anzeigen wegen mutmaßlicher Sexualstraftaten ist das Verhältnis zwischen Einstellung der Verfahren und Anklagen (bzw. sonstiger weiterer Bearbeitung wie z. B. Diversion) noch krasser: Bis zu 58 Prozent verlaufen (auch wegen schwierigerer Beweislage) im Sand. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen FPÖ-Anfrage durch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hervor.

Anlass für die Anfrage war die Anzeige einer Oberösterreicherin gegen ihren Großvater. Dieser habe sie vor 14 Jahren regelmäßig sexuell missbraucht, wobei die Taten immer während des Mittagsschlafes verübt worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, der Antrag der Anzeigerin auf Fortführung der Ermittlungen wurde vom Gericht abgewiesen. Das ist in Österreich die Regel. 2014 wurden 1787 Anträgen auf Fortführung des Strafverfahrens nicht stattgegeben, während in 305 Fällen die Staatsanwaltschaft von sich aus weiter ermittelte und in 200 Fällen das Gericht eine solche Fortsetzung anordnete.

Bei der Einstellung von Verfahren zeigen sich große regionale Unterschiede: Die Wiener Staatsanwälte haben im Vorjahr 30 Prozent aller bundesweiten Fälle bearbeitet und davon 43 Prozent eingestellt. Die Staatsanwälte in Steyr, OÖ, haben 53 Prozent eingestellt. Korneuburg, NÖ, und Salzburg sind jene Anklagebehörden, bei denen die wenigsten Fälle eingestellt werden (je 37 Prozent) und die meisten (je 63 Prozent) vor Gericht landen.

Ermittlungsarbeit

Ob man als Verdächtiger angeklagt wird oder nicht, hängt also auch vom Tatort ab. Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte, führt das auf die unterschiedliche Aufklärungsarbeit der Polizei zurück. Wo sie personell schwach besetzt ist, würden die gelieferten Ergebnisse der Erhebungen für weniger Anklagen taugen. Jarosch erlitt einen "Kulturschock", als er von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt nach Wien übersiedelte: Von dort sei er abgeschlossene Ermittlungsarbeit gewohnt gewesen, bei der überlasteten Wiener Polizei müsse man bisweilen sogar die Befragung des Opfers urgieren.

Auch das unterschiedliche Anzeigeverhalten spielt laut Jarosch eine Rolle: In der Stadt werde über manches hinweg gesehen bzw. werde man als Anzeiger eher "abgeschasselt". Und schließlich müsse man auch die unterschiedliche Rechtsprechung berücksichtigen: Tiroler Richter sind etwa jugendlichen Tätern gegenüber milder eingestellt. Jarosch: "Das fließt sicher in die Überlegungen eines Tiroler Staatsanwalts mit ein, ob er jemanden anklagt oder das Verfahren gleich einstellt."

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