NS-Propaganda: 20 Monate Freiheitsstrafe für Kärntner

NS-Propaganda: 20 Monate Freiheitsstrafe für Kärntner
Die Geschworenen erkannten keine Aufforderung zu einer verbotenen Handlung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 58-jähriger Kärntner ist am Mittwoch in Klagenfurt von einem Geschworenensenat wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz nach dem Paragrafen 3g schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Die Frage nach dem Paragrafen 3d und damit dem Vorwurf nach Aufforderung zu verbotenen Handlungen hatten die Laienrichter mit "Nein" beantwortet.

Der Angeklagte hatte auf der Internetplattform Facebook auf der Seite "Bleib deinem Volk treu" im Jahr 2016 einen Text gepostet, in dem unter dem Titel "Deutsches Volk erwache" vor der "Unterwanderung der deutschen Rasse" gewarnt und behauptet wurde, dass nur eine völlig neue Bewegung die Wende schaffen und das deutsche Volk erstarken lassen könnte.

Staatsanwalt Helmut Jamnig hatte in seinem Plädoyer die Verurteilung nach 3d gefordert. Seiner Meinung nach habe der Mann die Rassenreinheit gefährdet gesehen, weil die bestehenden Parteien versagten und folglich nur etwas Neues das Abendland retten könne. Für ihn war auch klar, dass der Angeklagte den Text nicht aus bloßer Dummheit wahllos ins Netz gestellt habe. Denn er habe selbst erklärt, politisch und geschichtlich interessiert zu sein.

Äußerungsdelikt wird geahndet

Der Paragraf 3d ahnde ein Äußerungsdelikt. "Das heißt, ich brauche keinen Erfolg zu haben, ich muss nichts unternehmen. Das Auffordern genügt", erklärte Jamnig. Der Angeklagte habe fixe Vorstellungen entwickelt, was seiner Meinung nach nicht entstehen dürfe. Das sei durchaus legitim, aber seine Lösung dafür sei: Alles weg, Neubeginn und neue Strukturen.

Dabei habe er sich seinen Weg selbst gesucht und sei nicht im Gasthaus in betrunkenen Runden beeinflusst worden. Entsprechendes Material habe er auf seinem Laptop in verschiedenen Ordnern abgespeichert. Daher könne man ihm auch die entsprechende Grundeinstellung unterstellen.

Verteidiger Philipp Tschernitz verwies auf die hohe Mindeststrafe von fünf Jahren im Zusammenhang mit dem Paragrafen 3d. Er räumte "problematische und unzulässige Vergleiche" seines Mandanten ein, vermisste aber das konkrete Ziel und die Aufforderung. Darüber hinaus bereue der Angeklagte seine Taten und sei aus allen diesen Gruppen ausgetreten.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Aussage, dass es zu viele Flüchtlinge gebe und die Parteien nichts dagegen unternehmen, sei im Wahlkampf auch von der Opposition gekommen, meinte Tschernitz.

Die Laienrichter sind dem Staatsanwalt mehrheitlich nicht gefolgt. Für eine Verurteilung nach 3d fanden sich unter den acht Geschworenen nur zwei Ja-Stimmen. Die Laienrichter entschieden sich schließlich einstimmig für ein "Ja" bei der Eventualfrage nach einem Verstoß gegen den Paragrafen 3g. Das sei ein Auffang-Tatbestand, hatte Jamnig erklärt, er sei vom Gesetzgeber installiert worden, um mögliche Schlupflöcher zu stopfen und alle Delikte zu erfassen, die im Sinne der NS-Ideologie begangen werden.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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