NÖ: Wolfsabschuss wieder möglich

Jagdszene um 1900 in Frankreich. In Niederösterreich wurde der letzte Wolf im Dezember 1899 erlegt. Jetzt wird der Abschuss wieder möglich sein.
Jagdgesetz soll geändert werden. Bezirkshauptmannschaften entscheiden über Schicksal der Tiere.

Der letzte Wolf in Niederösterreich wurde 1899 erlegt. Jetzt soll das Landes-Jagdgesetz das unter bestimmten Voraussetzungen als „letztes Mittel“ wieder erlauben. Diese Entscheidung erfolgte nach monatelangen – zuletzt immer aggressiver werdenden – Debatten über den Umgang mit Wölfen, speziell im Waldviertel. Für Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan (ÖVP) ist dieser neue Schritt eine „Lösung mit Vernunft und Hausverstand“ für die Sicherheit der Menschen.

In Niederösterreich soll der Wolf nun zum Abschuss freigegeben werden.

Konkret soll der Paragraf 100a abgeändert, damit die Bezirkshauptmannschaften Jagdausübungsberechtigten Aufträge erteilen können: Vom Fang über Betäubung bis hin zum Abschuss. Mit anderen Worten: Taucht ein sogenannter „Problemwolf“ auf, muss das der Gemeinde gemeldet werden. Danach landet der Fall bei der Bezirksverwaltung. Und dort wird entschieden, wie mit dem Tier umgegangen werden muss.

Pernkopf: „Das ist kein Freibrief für den Abschuss von Wölfen.“ Er wisse, dass in Regionen, die nicht betroffen sind, die Stimmung für den Wolf sei. Aber: „Ich fordere den Respekt anderer Regionen ein.“ Nachsatz: „Wir werden uns nicht von selbsternannten Experten in Wien etwas vorschreiben lassen.“

„Schutz der Menschen“

Überhaupt sieht sich Pernkopf bei der Entscheidung im Einklang mit dem Wolfsmanagement. Nun würden lediglich die Vorgaben genauer präzisiert. Vorbild für die geplante Änderung ist das Schweizer Umweltbundesamt, wo es bereits eine genaue Liste für das Verhalten gegenüber dem Wolf gibt.

Pernkopf: „Es geht jetzt nicht um Herdenschutz oder eine Entschädigung für Landwirte, sondern um den Schutz des Menschen. Dieser steht über dem Artenschutz.“ Damit diese Regelung auch europarechtlich hält, wurde Universitätsprofessor Walter Obwexer zurate gezogen.

Unterstützt wird die neue Regelung vom Gemeindebund. Präsident Alfred Riedl: „Wir müssen in den Gemeinden tagtäglich mit strafrechtlichen Dingen zurechtkommen.“ Deswegen werden jetzt über eine Resolution praktikablere europäische Lösungen gefordert.

NÖ: Wolfsabschuss wieder möglich

1866 wurde dieses Tier bei Hernstein erlegt. Er ist nun in  der Landessammlung zu sehen.

Die Jägerschaft sieht diese Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Beim nö. Landesjagdverband befürchtet man, dass im Falle eines Abschusses das Image des Jägers massiv darunter leidet. „Es ist niemand scharf darauf, auf Wolfsjagd zu gehen, aber wenn wir den Behördenauftrag bekommen, werden wir diesem selbstverständlich nachkommen“, sagt der stellvertretende nö. Landesjägermeister, Werner Spinka.

Um im Ernstfall aber eine „mögliche Hetzjagd von Tierschützern“ zu vermeiden, hat sich der Landesjagdverband von der Behörde absolute Anonymität für denjenigen garantieren lassen, der einen Wolf erlegt. „Es kann nicht sein, dass dann ein Jäger in der Öffentlichkeit am Pranger steht“, sagt Spinka.

Die Änderung des Jagdgesetzes soll bereits in der Landtagssitzung am kommenden Donnerstag mit Hilfe eines Initiativantrages beschlossen werden. Erwartet wird, dass SPÖ und FPÖ mitziehen werden. Die Grünen haben Widerstand angesagt. Helga Krismer: „Durch das Gesetz lässt Pernkopf endgültig den Artenschutz in Niederösterreich zum Abschuss freigeben.“

Kommentare